Beschlussvorlage - 12/SVV/0375

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Oberbürgermeister festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss von € 1.503.497,46 sowie in der Finanzrechnung einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen an eigenen Zahlungsmitteln von € 11.846.054,93 aus.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2009 (Anlage 2). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.

 

3.      Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 (Anlage 3) zur Kenntnis.

 

4.      Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 BbgKVerf uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2009 erteilt.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam bilanziert seit dem 1. Januar 2007 nach den Grundsätzen der kommunalen doppelten Buchführung (Doppik). Durch die drei Komponenten – bestehend aus Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung – wird seither ein den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Landeshauptstadt Potsdam dargestellt. Ziel der kommunalen Doppik ist es, eine größtmögliche Transparenz der Wirtschaftlichkeit des Handelns zu schaffen und den Entscheidungsträgern geeignete sowie wirtschaftsübliche Entscheidungs- und Steuerungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist eine von acht Modellkommunen, welche das neue Rechnungswesen im Land Brandenburg als Vorreiter frühzeitig eingeführt haben. Die Pilotierungsphase diente insbesondere dazu, nachfolgenden Kommunen den Weg zur Umstellung zu ebnen, da die vielfältigen fachlichen, systemtechnischen und sonstigen Herausforderungen, die sich den Kommunen im Rahmen des Umstiegs stellen, von den Modellkommunen bereits identifiziert und soweit möglich gelöst wurden. Nachfolgende Kommunen konnten somit bereits umfangreiches gesammeltes Wissen für sich nutzen.

 

Seit Vorlage der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 im Herbst 2008, des ersten doppischen Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007 im Frühjahr 2010 sowie des zweiten doppischen Jahresabschlusses zum 31.12.2008 im Frühjahr 2011 hat die Landeshauptstadt Potsdam ihr Rechnungswesen sowie die Strukturen und Prozesse weiter optimiert. Die Aufstellung der doppischen Jahresabschlüsse stellt noch immer hohe Anforderungen an die Verwaltung. Neue, für die kommunalspezifischen Anforderungen programmierte Buchhaltungssysteme werden ständig an die Entwicklungen und Erfordernissen der Doppik angepasst.

 

Der nun vorliegende dritte doppische Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 wurde gemäß § 82 BbgKVerf im Entwurf vom Kämmerer aufgestellt, vom Rechnungsprüfungsamt geprüft und im Anschluss daran vom Oberbürgermeister festgestellt. Der Jahresabschluss 2009 wird hiermit der StVV zur Beschlussfassung vorgelegt. Gemäß § 104 Absatz 4 BbgKVerf empfiehlt das Rechnungs-prüfungsamt, den vorliegenden Jahresabschluss zu beschließen und den Oberbürgermeister uneingeschränkt zu entlasten.

 

Das Verfahren zur Genehmigung aller im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2009 (Anlage 2) orientiert sich - wie auch schon beim Vorjahresabschluss - an den Empfehlungen aus dem FAQ Nr. 9.1.1 (Stand 24. Juli 2009) des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg, wonach die Einholung der erforderlichen Genehmigung durch die StVV im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss als sachgerecht erachtet wird. Die erforderliche Bestätigung der Unabweisbarkeit durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgte im Rahmen der Jahresabschlussprüfung und wird in dessen Schlussbericht bestätigt.

 

Darüber hinaus erhält die StVV gemäß § 70 Absatz 1 BbgKVerf hiermit die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltjahres 2009 zur Kenntnis (Anlage 4).

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Das Jahresergebnis 2009 setzt sich wie folgt zusammen:

 

              Ordentliches Ergebnis              €              1.516.236,66

              Außerordentliches Ergebnis              €              -12.739,20

              Gesamtergebnis              €              1.503.497,46

 

Die Ergebnisbestandteile wurden gemäß § 25 KomHKV den entsprechenden Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen sowie des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der Saldo aus den  Ein- und Auszahlungen an eigenen Zahlungsmitteln  11.846.054,93) erhöht unter Berücksichtigung des Saldos aus Ein- und Auszahlungen von fremden Finanzmitteln  -5.500.149,27) den Gesamtbestand an Zahlungsmitteln um € 6.345.905,66. Somit beuft sich der Bestand an Zahlungsmitteln zum Bilanzstichtag 31.12.2009 auf € 25.618.409,02.

 

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Anlagen

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