Beschlussvorlage - 12/SVV/0410
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kindertagesbetreuungsangeboten für das Kita-Jahr 2012/2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister,FB Kinder, Jugend und Familie
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.06.2012
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22.08.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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15.08.2012
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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16.08.2012
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Maßnahmen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kindertagesbetreuungsangeboten für das Kita- Jahr 2012/2013 sowie Ausblick auf Folgejahre:
1.
Bereitstellung von insgesamt 14.593 Plätzen (Jahresdurchschnitt) in Potsdam gemäß §§ 1,12 Kita- Gesetz bei 48 freien Trägern für das Kita- Jahr 2012/13. Enthalten sind 65 Plätze außerhalb der Bedarfsplanung. Die Verteilung der Plätze erfolgt gemäß der Anlagen 1 bis 6 auf 114 Kindertagesstätten, 7 Andere Kinderbetreuungsangebote (AKi) , 4 pädagogisch begleitete Spielgruppen, einer Eltern-Kind-Gruppe sowie Tagespflege. Die in den Anlagen ausgewiesene Belegungsplanung entspricht den gegenwärtig vorhandenen Kapazitäten laut Betriebserlaubnis. Kita-Einrichtungen, Tagespflege und andere Betreuungsformen werden z.T. innerhalb des Kita- Jahres ausgebaut.
2.
Belegung von 364 Plätzen in anderen Gemeinden und Berlin durch Potsdamer Kinder.
3.
Finanzierung der Neuaufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden im Planungszeitraum nur dann, wenn eine entsprechende Zustimmung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie der Landeshauptstadt Potsdam eingeholt wurde und der Kostenausgleich mit der abgebenden Gemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG sichergestellt werden kann.
4.
Ausbau vorhandener Einrichtungen sowie Errichtung neuer Platzkapazitäten zur bedarfsgerechten Versorgung mit Kindertagesbetreuungsplätzen (§ 12 KitaG) gemäß demografischer Entwicklung und neuer Rechtslage ab 2013 (§ 24 SGB VIII) in Zusammenarbeit mit freien Trägern.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung nach den §§ 1, 12 Kita- Gesetz des Landes Brandenburg zu gewährleisten. Der Leistungsverpflichtete hat in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe einen Bedarfsplan aufzustellen und fortzuschreiben.
Der Umfang des Platzangebotes entspricht dem voraussichtlich durchschnittlichen Bedarf innerhalb des Kita- Jahres 2012/2013. Die Nachfrage und der sich daraus ergebende Bedarf an Plätzen schwankt innerhalb des Kita- Jahres und wird möglicherweise zu zeitweiligen Engpässen führen. Mit Aus- und Neubau sollen diese in den nächsten Jahren abgebaut werden.
Grundlagen für die Planung der Struktur des Platzangebotes für den Zeitraum September 2012 bis zum August 2013 sind:
- Sozialgesetzbuch (SGB). Achtes Buch (VIII). Kinder- und Jugendhilfe. Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBI. I S. 1163), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBL. I S. 1696)
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz BEEG vom 01.01.2007)
- Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe Kindertagesstättengesetz (KitaG), Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juni 1992 (GVBI.I. S. 178), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2007 (GVBl. I. S. 110)
- Leitlinien der Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Potsdam (DS 03/SVV/0517)
- Rahmenkonzept zur sozialraumorientierten Jugendhilfeplanung und -steuerung der Landeshauptstadt Potsdam (DS 05/SVV/0435)
- Jugendhilfeplan der Landeshauptstadt Potsdam (DS 09/SVV/0530)
- aktualisierte Vorausberechnung der Bevölkerungsentwicklung (Prognosezahlen vom 26. März 2012, Bereich Statistik und Wahlen)
- Registerdatei Einwohnerwesen und Meldeangelegenheiten vom 01.03.2012
- die Anzahl der belegten Plätze am 01.03.2012
- einrichtungskonkrete Sachstandsmitteilungen
- integrierte Schulentwicklungs-/ Hortplanung, Stand 18. Oktober 2011
Die im März 2012 vorausberechnete Bevölkerungsentwicklung in den Altersgruppen von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters zwingt die Verwaltung auf Grund der kontinuierlichen Erhöhung der Anzahl der in Potsdam lebenden Kinder zum Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten. Der Zuzug von Familien mit Kindern im Kita- Betreuungsalter war in den vergangenen Jahren höher als in den Vorjahren prognostiziert.
Ein Anstieg der Erwerbstätigkeit beider Eltern ist zu verzeichnen. Ausgehend davon ist ein weiterer Platzausbau erforderlich, da dadurch die Nachfrage (mit vorhandenem Rechtsanspruch) auf Kindertagesbetreuung vor allem im Krippenalter gestiegen ist. Die Neuregelung des zum 01.08.2013 in Kraft tretenden § 24 SGB VIII durch das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz KiföG), wonach dann jedes Kind ab dem 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kita- Platz unabhängig von sonstigen Voraussetzungen wie z.B. der Erwerbstätigkeit der Eltern haben wird, erfordert ohnehin einen weiteren Ausbau des Angebotes an Kindertagesbetreuung.
Der Schulentwicklungsplan und die fortlaufende Aktualisierung der Schülerzahlen dient dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie als Orientierung bei der Planung der erforderlichen Hortplätze. Auf das veränderte Anwahlverhalten und die sich vollziehende Entwicklung bei Kindern im Grundschulalter muss in jeder Einrichtung bezogen auf die erforderlichen Rahmenbedingungen (Raum- und Gebäudekapazitäten) schnell und flexibel reagiert werden. Hier erfüllen die Geschäftsbereiche 2 und 3 gemeinsam die Pflicht, rechtzeitig die Konsequenzen aus vorliegender Bevölkerungsprognose sowie den allgemeinen und spezifischen Entwicklungstendenzen zu ziehen. Konkrete schul- und klassenspezifische Hortplanzahlen sind in der integrierten Schulentwicklungs-/ Hortplanung dargestellt. Auch die steigende Schülerzahl an den Grundschulen in freier Trägerschaft erfordert die adäquate Bereitstellung von schulortnahen Hortplätzen. In diesen Schulen werden auch verstärkt Kinder aufgenommen, die nicht in Potsdam wohnen. Damit begründet sich u.a. die Belegungszahl von Kindern aus anderen Gemeinden in der Landeshauptstadt Potsdam.
Ausgangszahlen für den Planungszeitraum Kita Jahr 2012/2013
Altersgruppe (Jahr) | Gesamtzahl der in Potsdam lebenden KinderPlan 2013 |
Kinderkrippe | 5.005 |
Kindergarten | 5.537 |
Hort (Schuljahr 1 6) | 8.716 |
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Insgesamt | 19.258 |
I. Platzbedarf in der Landeshauptstadt Potsdam für Kinder in folgenden Altersgruppen;
Die folgenden Platzbedarfszahlen für Potsdamer Kinder errechnen sich aus der städtischen Bevölkerungsprognose und aktuellen Versorgungsquoten, die auf Grundlage der Belegung am 01.03.2012 ermittelt wurden. Für Kinder aus anderen Gemeinden, die in Potsdam einen Platz belegen (z.B. in Betriebs-Kitas) ist die Belegung am 01.03.2012 Planungsgrundlage, für die unversorgten Kinder die Warteliste des Kita-TiPP.
0 3 Jahre:
5.005 in Potsdam lebende Kinder x 58 % = 2.903 Plätze
zuzüglich für unversorgte Kinder = 45 Plätze
Bedarf für Potsdamer Kinder: = 2.948 Plätze für Potsdamer Kinder
zuzüglich für Kinder aus anderen Gemeinden: = 55 Plätze
Gesamtbedarf: = 3.003 Plätze
3 Jahre bis Schuleintritt:
5.537 in Potsdam lebende Kinder x 96,21 % = 5.327 Plätze
zuzüglich für unversorgte Kinder = 4 Plätze
Bedarf für Potsdamer Kinder: = 5.331 Plätze für Potsdamer Kinder
zuzüglich für Kinder aus anderen Gemeinden: = 205 Plätze
Gesamtbedarf: = 5.536 Plätze
Hortalter
8.716 in Potsdam lebende Kinder x 63,72 % = 5.554 Plätze für Potsdamer Kinder
zuzüglich für Kinder aus anderen Gemeinden: = 500 Plätze
Gesamtbedarf: = 6.054 Plätze
Gesamt für Potsdamer Kinder in Potsdam: = 13.833 Plätze
Gesamt: (inkl. Kinder aus anderen Gemeinden): = 14.593 Plätze
II. Platzbedarf außerhalb Potsdams für Kinder der Landeshauptstadt Potsdam
Hinzu kommen 364 Plätze für Potsdamer Kinder, die in anderen Gemeinden bzw. Städten
einen Kita-Platz (inkl. Tagespflege) belegen. Bei der Ermittlung der Versorgungsquote blieben
diese Plätze unberücksichtigt.
III. Gesamtplanung: 13.833 Plätze für Betreuung Potsdamer Kinder in Potsdam 760 Plätze für Betreuung auswärtiger Kinder in Potsdam
364 Plätze für auswärtige Betreuung Potsdamer Kinder 14.957 Plätze
Verteilung des Platzbedarfs in Potsdam auf Betreuungsformen im Überblick
2012/13 | 0 3 Jahre | 3 Jahre - Schuleintritt | Hortalter |
Plätze in Kindertagesstätten | 2.663 | 5.536 | 5.838 |
Tagespflegeplätze
| 270 | - | - |
Spielgruppenplätze/ Eltern-Kind-Gruppen
| 70 | - | - |
Aki-Plätze (Andere Kinderbetreuung) | - | - | 216 |
Gesamt:
| 3.003 | 5.536 | 6.054 |
Vergleich Jahresdurchschnitts - Planung 2011/2012 mit - Planung 2012/2013
| Kinderzahlen laut Statistik | Belegungsquoten lt. Plan | ||||
Altersgruppe | 2012 | 2013 | Differenz | 2011/12 | 2012/13 | Differenz |
0 3 Jahre | 5.100 | 5.005 | - 95 | 56,00 % | 58,00 % | + 2,00 % |
3 Jahre bis Schuleintritt | 5.240 | 5.537 | + 297 | 95,35 % | 96,21 % | + 0,86 % |
1.- 6. Schuljahr (Hort) | 8.310 | 8.716 | + 406 | 62,63 % | 63,72 % | + 1,09 % |
gesamt | 18.650 | 19.258 | + 608 |
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Altersgruppe | Platzbedarf 2011/12 ohne und mit Kindern aus Fremdgemeinden | Platzbedarf 2012/13 ohne und mit Kindern aus Fremdgemeinden | Differenz ohne und mit Kindern aus Fremdgemeinden |
0 3 Jahre | 2.928 2.970 | 2.948 3.003 | + 20 + 33 |
3 Jahre bis Schuleintritt | 5.004 5.172 | 5.331 5.536 | + 327 + 364 |
1.- 6. Schuljahr (Hort) | 5.205 5.647 | 5.554 6.054 | + 349 + 407 |
Gesamt: Kinder in anderen Gemeinden Plätze gesamt: davon: betreute Kinder außerhalb Bedarfsplan
| 13.137 13.789 + 300
14.089
105 | 13.833 14.593 + 364
14.957
65 | + 804 + 64
+ 868
- 40 |
Die Maßnahmen zur Umsetzung des erhöhten Platzbedarfs in allen Altersgruppen sind den Anlagen zu entnehmen. Sie enthalten die Summen geplanter Plätze pro Einrichtung. Die Kapazitäten umfassen die Höchstaufnahmemöglichkeiten, die in der Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes festgelegt wurden. Die Gegenüberstellung der unbefristeten Kapazitäten (siehe Anlagen) zum Bedarf 2012/2013 verdeutlichen, dass ein Platzausbau weiterhin erforderlich ist.
Die tatsächliche Belegung wird von der Planung abweichen, da die Anwahl innerhalb der Betreuungsformen und der Sozialräume nicht exakt vorhersehbar ist, innerhalb des Kita-Jahres schwankt und der freien Platzwahl Rechnung getragen werden muss. Aus diesem Grunde und zur Erfüllung des § 80 (1) 3. SGB VIII, der zur ausreichenden Planung unvorhergesehener Bedarfe verpflichtet, soll die Verfügbarkeit von Plätzen bei den Trägern über dem ermittelten oben ausgewiesenen durchschnittlichen Platzbedarf liegen. Aus diesem Grunde ist der ausgewiesene Platzausbau zu forcieren.
Finanziert werden nicht die vorgehaltenen, sondern nur die belegten Plätze.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Landeshauptstadt Potsdam gewährt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe den freien Trägern für Angebote der Kindertagesbetreuung auf Antrag Zuschüsse gem. § 16 Absatz 2 und 3 Kita-Gesetz. Anwendung findet die geltende Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam.
Der Platzbedarf für Kindertagesbetreuung in der Landeshauptstadt Potsdam steigt gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 6 % an. Der hier ausgewiesene Zuschussbedarf wurde im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung 2012-2015 berücksichtigt. Der konkrete Zuschussbedarf wird im Zuge der HH-Aufstellung ermittelt.
Der Zuschussbedarf für die Betreuung von Kindern in Tagespflege und in Kindertagesbetreuungseinrichtungen ist im Haushaltsplanentwurf der Landeshauptstadt Potsdam in den Produkten 36100 und 36501/36502 abgebildet.
Bezeichnung | Ansatz 2011 | Ansatz 2012 | Finanzplan | Finanzplan | Finanzplan |
Ertrag 36100 - Tagespflege | 857.500,00 | 802.600,00 | 813.100,00 | 834.300,00 | 854.300,00 |
Ertrag 36501/36502 - Kindertagesstätten | 16.636.200,00 | 17.561.200,00 | 17.983.300,00 | 18.342.500,00 | 18.517.900,00 |
Summe Ertrag | 17.493.700,00 | 18.363.800,00 | 18.796.400,00 | 19.176.800,00 | 19.372.200,00 |
Aufwand 36100 - Tagespflege | 2.210.900,00 | 2.399.500,00 | 2.477.000,00 | 2.553.200,00 | 2.553.400,00 |
Aufwand 36501/36502 -Kindertagesstätten | 61.710.600,00 | 66.040.100,00 | 67.917.400,00 | 69.276.900,00 | 70.069.900,00 |
Summe Aufwand | 63.921.500,00 | 68.439.600,00 | 70.394.400,00 | 71.830.100,00 | 72.623.300,00 |
Zuschussbedarf | 46.427.800,00 | 50.075.800,00 | 51.598.000,00 | 52.653.300,00 | 53.251.100,00 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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82,8 kB
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