Beschlussvorlage - 12/SVV/0411
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebaulicher Vertrag Großbeerenstraße 301-309
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.06.2012
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22.08.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
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Vorberatung
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12.06.2012
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Kirsch & Drechsler Hausbau GmbH geschlossene Städtebauliche Vertrag Großbeerenstraße 301-309 (s. Anlage 1) wird zugestimmt. Ein Erfordernis der verbindlichen Bauleitplanung wird für die von diesem Vertrag betroffenen Flächen nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen nicht gesehen.
Erläuterung
Begründung:
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Begründung (1 Seite)
Anlage 1 Städtebaulicher Vertrag Großbeerensraße 301 309 (Text mit 4 Seiten + 3 Anlagen mit 3 Seiten A3 sowie 2 Anlagen mit 4 Seiten A4)
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Mit dem Städtebaulichen Vertrag Großbeerenstraße 301-309 soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf dem Gelände des ehemaligen Sanatoriums Dr. Sinn zwischen Großbeerenstraße, Wildeberstraße und Ziolkowskistraße gewährleistet werden.
Derzeit liegt das Vertragsgrundstück im baulichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB und ist mit bereits seit längerer Zeit leer stehenden denkmalgeschützten Gebäuden (Sanatorium, Direktorenhaus) bebaut, die dringend sanierungsbedürftig sind. Um die laut aktuellem Entwurf des Flächennutzungsplans bestehenden baulichen Potentiale realisieren zu können, bedarf es ordnender planerischer Festlegungen.
In der Entscheidung, ob für eine städtebauliche Entwicklung von derzeit dem baulichen Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnenden Flächen ein Planerfordernis besteht, hat die Gemeinde einen weiten Gestaltungsspielraum. Dementsprechend kann sie dieses Planerfordernis durch eine entsprechende Entscheidung auch ausschließen, insbesondere wenn - wie hier - vertragliche Regelungen getroffen werden können, die eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellen.
Gegenstand des städtebaulichen Vertrages sind Regelungen zur:
- Sanierung der seit geraumer Zeit leerstehenden denkmalgeschützten Gebäude des ehemaligen Sanatoriums Dr. Sinn und der Aktivierung als Wohnraum (35 WE)
- Rekonstruktion der denkmalgeschützten Parkanlage und Wiederherstellung der historischen Gartenarchitekturen
- Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur Errichtung von 16 Einfamilienhäusern an der Wildeberstraße
- Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur Errichtung von ca. 50 WE im Geschosswohnungsbau in gut erschlossener Lage an der Großbeerenstraße
- Sicherstellung der Erschließung und Zugänglichkeit der rückwärtigen Flächen über entsprechende Freihaltung von Wegetrassen
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Städtebauliche Vertrag Großbeerenstraße 301-309 gebilligt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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174,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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70,9 kB
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