Beschlussvorlage - 12/SVV/0515

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.               Das Finanzierungskonzept – Anlage 1 –r den Bau eines Familien- und Sportbades wird beschlossen.

 

2.               Das Betreiberkonzept – Anlage 2 –r den Bau eines Familien- und Sportbades wird mit der Maßgabe der Vorläufigkeit beschlossen.

 

3.               Spätestens zur Beauftragung des Generalplaners für das Familien- und Sportbad durch die SWP sind der Stadtverordnetenversammlung die fortgeschriebenen Anlagen 1 und 2 (einschl. Anlagen) erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2012 Drucksache 12/SVV/0390, Punkt 1 wird für den Bau eines Familien- und Sportbades ein Finanzierungskonzept (Anlage 1) und ein Betreiberkonzept (Anlage 2) vorgelegt.

Das Finanzierungskonzept enthält die Finanzansätze, die den Bau eines Familien- und Sportbades am Standort Nord hätten realisieren können. Für eine Umsetzung am Standort Brauhausberg werden wie im Finanzierungskonzept beschrieben weitere Maßnahmen erforderlich, die zum jetzigen Stand der Planung und Realisierung noch nicht in Zahlen ausgedrückt werden können.

 

Die Erläuterungen zu einem Kostenrahmen für das Familien- und Sportbad am Brauhausberg, der bislang nur auf einer Grobkostenschätzung für den geplanten Badneubau an der Biosphäre basieren kann, werfen naturgemäß diverse Verständnisfragen auf, die durch das vorliegende Finanzierungskonzept allein nicht beantwortet werden können. Im Hinblick auf die Kalkulationsgrundlagen für das vorliegende Finanzierungskonzept und im Vorgriff auf zu erwartende Verständnisfragen wurde daher eine "Dokumentation der Grundlagen und Angaben" erstellt, die dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt ist.

 

Soweit sich im Zuge der weiteren Vorbereitung Veränderungen des Finanzierungskonzeptes          (Anlage 1) und des Betreiberkonzeptes (Anlage 2) ergeben, sollen zum besseren Verständnis auch die Abweichungen gegenüber den in Anlage 3 dokumentierten Grundlagen in ähnlicher Form dokumentiert werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Siehe Finanzierungskonzept

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Anlagen

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