Antrag - 12/SVV/0456

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung der novellierten Brandenburgischen Bauordnung bis zum Ende des Jahres 2012 anzupassen. Dabei soll insbesondere becksichtigt werden, inwieweit der Gebäudebegriff im Sinne der Verpflichtung zur Errichtung von Kinderspielplätzen dahingehend auszulegen ist, dass auch Hausgruppen und Reihenhäuser als Gebäude mit mehr als vier Wohnungen gelten können.

 

Weiter wird der Oberbürgermeister aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zukünftig Spielplatzflächen auch für Hausgruppen und Reihenhäuser im gleichen Umfang festgesetzt werden wie bisher bei anderen Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Zuge der Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung ist der Bezug zum Baugrundstück für die Bemessung von Kinderspielplätzen entfallen. Es besteht Klärungsbedarf, inwieweit der Gebäudebegriff im Sinne der Verpflichtung zur Errichtung von Kinderspielplätzen anders als in Bezug zur Baunutzungsverordnung so auszulegen ist, dass auch Hausgruppen und Reihenhäuser als Gebäude mit mehr als vier Wohnungen gelten können. Unabhängig davon soll in Bebauungsplänen dieser Maßstab zukünftig Anwendung finden.

 

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