Antrag - 02/SVV/0180

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister legt bis Dezember 2002 eine Satzung im Sinne einer ortsrechtlichen Regelung für die Potsdamer Innenstadt einschließlich Holländisches Viertel sowie Babelsberg (Ortszentrum) vor, welche für diese Bereiche gestalterische Regelungen zur Nutzung des öffentlichen Raumes aufstellt bzw. geltende gestalterische Bestimmungen zusammenfasst.

 

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Erläuterung

Die gegenwärtig zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumentarien zu Gestaltungs- und Nutzungsmöglichkeit öffentlicher Räume in den o.g. Innenstadtgebieten sind allein aufgrund der Anzahl der in Anwendung kommenden Vorschriften für den Bürger kaum oder gar nicht nachvollziehbar.

Das sind z.B. die Brandenburgische Bauordnung, Baugesetzbuch, Brandenburgisches Straßengesetz, Straßenverkehrsordnung, umwelt- und gewerberechtliche Regelungen, sanierungs- und denkmalschutzrechtliche Regelungen und Auflagen, Sondernutzungssatzung, Grünflächensatzung, Flächennutzungsplan, Werbesatzung.

Im Interesse eines künftig geordneten, zweckmäßigen und angenehmen Erscheinungsbildes der Innenstadträume ist es notwendig, grundsätzliche Rahmenbedingungen in einer ortsrechtlichen Regelung festzuschreiben.

Ziel ist es u.a., die Entscheidungen der Ämter für die Bürger transparent und nachvollziehbar zu machen.

 

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