Beschlussvorlage - 12/SVV/0494

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Pkt. 2 des Beschlusses der SVV vom 02.12.2009, Schließung der Goethe-Schule als Gesamtschule mit Beendigung des Schuljahres 2012/2013, DS 09/SVV/1095, wird aufgehoben.

2.      Die Goethe-Schule (21/31) wird mit Beendigung des Schuljahres 2013/2014 geschlossen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Entsprechend der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 03.06.2009 zum Schulentwicklungsplan 2009 bis 2015 (DS 09/SVV/0312) sowie vom 02.12.2009 zur Schließung der Goethe-Schule als Gesamtschule mit Beendigung des Schuljahres 2012/2013 (DS 09/SVV/1095) sollte die Goethe-Schule (21/31) mit Beendigung des Schuljahres 2012/2013 geschlossen werden.

 

Aufgrund des Beschlusses vom 02.06.2010, Genehmigung einer Eilentscheidung zur Änderung des Beschlusses 09/SVV/1095 - Errichtung von drei Klassen an der Goethe-Gesamtschule (21/31), DS 10/SVV/0481 ist es notwendig, den Beschluss der SVV vom 02.12.2009, DS 09/SVV/1095, im Pkt. 2 an die Beschlusslage anzupassen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Goethe-Schule (21/31) mit Beendigung des Schuljahres 2013/2014 zu schließen.

 

Damit erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Goethe-Schule (21/31) die Möglichkeit die 10. Klassenstufe an ihrer Schule abzuschließen.

 

Die Zustimmungen des Staatlichen Schulamtes Brandenburg an der Havel und des Kreisschulbeirates liegen vor.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Erträge und Aufwendungen für die Goethe-Gesamtschule (21/31) sind im Unterprodukt 2180003 dargestellt. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2013 ff. sind aufgrund der um ein Jahr späteren Schließung entsprechende Anpassungen für das Haushaltsjahr 2014 (Mieten und Betriebskosten an KIS) notwendig. Im Rahmen der Personalkosten ist bis August 2014 eine 0,5 VZE für den mittleren Dienst geplant.

 

Die vorgenannten Anpassungen erfolgen durch Umschichtungen im Budget des FB 21 (kein Mehraufwand).

 

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