Beschlussvorlage - 12/SVV/0517

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 des Baugesetzbuchs (BauGB) wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 123 "Wissenschaftspark südlicher Telegrafenberg“ entschieden (s. Anlage 1).

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 123 "Wissenschaftspark südlicher Telegrafenberg“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

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Erläuterung

Kurzeinführung

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:

 

Anlage 1              Abwägungsvorschlag zu den vorgebrachten Stellungnahmen
im Rahmen der Behördenbeteiligung              (10 Seiten)

Anlage 2              Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen              (ein Plan)

Anlage 3              Begründung mit Umweltbericht              (116 Seiten)

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

Am 01.06.2011 hat die Stadtverordnetenversammlung den Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 123 "Wissenschaftspark südlicher Telegrafenberg“ (DS 11/SVV/0377) gefasst.

Ziel der Planung ist die Schaffung der Voraussetzung für die bauliche Erweiterung der auf dem Telegrafenberg ansässigen Institute Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung (PIK), Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches Geoforschungszentrum (GFZ) und Alfred-Wegener-Institut (AWI).

 

Zusammenfassung der Ergebnisse aus der förmlichen Behördenbeteiligung

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum vom 29.11.2010 bis zum 07.01.2011. An der Planung wurden insgesamt 20 Behörden beteiligt.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in den Abwägungsprozess eingestellt worden.

 

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Während der Behördenbeteiligung haben 10 Behörden der Planung zugestimmt. Bei den Behörden, die sich nicht geäußert haben, wird davon ausgegangen, dass sie der Planung zustimmen. In 6 Stellungnahmen wurden lediglich Hinweise zur Umsetzung der Planung gegeben, die für das Bebauungsplanverfahren nicht unmittelbar relevant sind. Insgesamt 10 Stellungnahmen gingen ein.

Die unmittelbar zur Planung getroffenen Äußerungen bezogen sich im Wesentlichen auf Belange des Natur- und des besonderen Artenschutzes.

 

Stellungnahme der Verwaltung zu den während der Behördenbeteiligung eingegangenen Schreiben

Die mit der Planung beabsichtigte Erweiterung der Forschungsinstitute auf dem südlichen Telegrafenberg zieht in Teilen der Baufelder Beeinträchtigungen gesetzlich geschützer Biotope nach sich. Daher sind die entsprechenden naturschutzrechtlichen Ausnahmen bereits frühzeitig nach Abstimmung mit der Fachbehörde beantragt worden.

Ergänzend dazu sind die aus der Planung resultierenden externen naturschutzrechtlichen Ausgleichsverpflichtungen über städtebauliche Verträge vollständig geregelt.

 

Zusammenfassung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 01.08. bis zum 02.09.2011 durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung gingen keine Stellungnahmen ein.

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 123 "Wissenschaftspark südlicher Telegrafenberg“ gefasst werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung des Bebauungsplans werdenr den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam keine Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen.

 

Folgekosten

gliche Folgekosten nach Realisierung der Planung werden nicht erwartet.

 

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Anlagen

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