Beschlussvorlage - 12/SVV/0706

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Landeshauptstadt Potsdam (Erste Rettungsdienstgebührenänderungssatzung).

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

Begründung:

 

Im Ergebnis der im Fachbereich Feuerwehr durchgeführten Kosten-/Leistungsrechnung wurde der neue Gebührentarif zur Satzung im Anhörungsverfahren mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen des Landes Brandenburg abgestimmt.

 

Die Gebühren wurden bezogen auf Rettungsmittel, getrennt nach Notarzteinsatzfahrzeug (NEF), Rettungstransportwagen (RTW) und Krankentransportwagen (KTW), unter Bezug auf die voraussichtlichen Einsatzzahlen für ein Jahr, ermittelt.

 

Der Gesamtaufwand für den Rettungsdienst des Landeshauptstadt Potsdam im Jahr 2013 beläuft sich auf rund 6 Millionen EUR.

 

Die anteiligen Kosten der Regionalleitstelle für den Rettungsdienst der Landeshauptstadt Potsdam sind Bestandteil der Gebührenkalkulation.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Auf der Grundlage des § 17 Abs.1 des Gesetzes über den Rettungsdienst im Land Brandenburg vom 14.07.2008 (BbgRettG, GVBl. I S. 186) hat die Landeshauptstadt Potsdam die Kosten für die ihm nach dem BbgRettG obliegenden Aufgaben zu tragen. Er ist berechtigt, für die Leistungen des Rettungsdienstes einheitlich von allen Personen, welche den Rettungsdienst in Anspruch nehmen, Benutzungsgebühren zu erheben.

 

Die Benutzungsgebühren sollen entsprechend § 2 und § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg die voraussichtlichen Kosten decken.

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Anlagen

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