Mitteilungsvorlage - 12/SVV/0796

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2012, Drucksache Nr. 12/SVV/0597, wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung bis zum November 2012 darüber zu informieren, welche Auswirkungen eine Zuordnung des Fahrländer Sees zur Landeshauptstadt Potsdam haben würde bzw. welche Alternativen die Stadtverwaltung sieht.

 

Zum derzeitigen Sachstand ist zunächst auszuführen, dass der Fahrländer See Bestandteil des „Gesamtpaketes“ ist, dass die Bundesrepublik Deutschland respektive die BVVG an die Länder verkauft hat. Der Fahrländer See befindet sich nunmehr in der Verfügung des Landes Brandenburg. Dies ist das Ergebnis langwieriger Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, das von der Landeshauptstadt Potsdam außerordentlich begrüßt wird.

 

Der Erwerb der Seen durch das Land Brandenburg dient der Vermeidung weiterer Privatisierungen durch die BVVG und damit der Sicherung der öffentlichen Nutzungsinteressen an den Seen. Das Land Brandenburg prüft derzeit, ob die Seen im Landeseigentum bleiben oder auf die Kommunen bzw. andere Dritte (Verbände etc.) übertragen werden sollen. Ein Ergebnis ist hier bislang nicht bekannt.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hält einen kommunalen Erwerb des Fahrländer Sees im Allgemeininteresse unverändert für derzeit nicht erforderlich.

 

Der Oberbürgermeister hatte im Übrigen bereits im Jahr 2009 im Zusammenhang mit den Veräerungsbemühungen der BVVG als damaliger Eigentümerin des Sees ein Rechtsgutachten beauftragt, das sich mit der Frage auseinandersetzt, ob zur Sicherung der städtischen Interessen der städtische Erwerb des Seegrundstückes erforderlich ist. Das Gutachten vom 24.06.2009 kommt zu dem Ergebnis, dass eine Privatisierung des Fahrländer Sees im Vergleich zum status quo keine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen zur Folge hat bzw. haben muss (siehe Anlage).

 

Darüber wurde die StVV mit der Drucksache 09/SVV/1004 unterrichtet, die am 04.11.2009 im Hauptausschuss diskutiert wurde. Durch den Oberbürgermeister wurde damals deutlich gemacht, dass eine Kommunalisierung nicht das vorrangige Ziel der LHP ist, weil die öffentlichen Interessen in diesem Einzelfall von der Eigentümerstellung nicht erheblich tangiert werden und eigene Haushaltsmittel dafür möglichst nicht eingesetzt werden sollen.

 

Diese Einschätzung ist einerseits nach wie vor gültig, da sich die zu Grunde liegenden wasserrechtlichen, fischereirechtlichen, naturschutzrechtlichen und landschaftsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen nicht geändert haben. Es bleibt die Haltung der LHP, dass die Wahrung des öffentlichen Eigentums an den erworbenen Seen grundsätzlich als staatliche Aufgabe verstanden werden und damit der Fahrländer See beim Land verbleiben sollte.r einen Kauf des Sees vom Land Brandenburg stehen der LHP keine finanziellen Mittel zur Verfügung.

 

Andererseits führt auch die sich abzeichnende Möglichkeit eines unentgeltlichen Erwerbs vom Land Brandenburg nicht dazu, dass das Eigentum frei von Lasten und damit ohne den Einsatz eigener Finanzmittel r Folgekosten erworben werden kann. So ist derzeit nicht geklärt, welche Unterhaltungs- und Sanierungslasten mit dem Erwerb gegebenenfalls verbunden sind. Es wäre unter anderem zu prüfen, ob Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind oder erforderlich werden können, da der See stark verschlammt ist. Ferner erscheint eine Klärung zu Munitions- und Altlastenverdachtsfragen angezeigt. Die Zuständigkeit für die Unterhaltung liegt grundsätzlich beim Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal – Havelkanal – Havelseen“ in Nauen, der jedoch nicht über die für eventuelle Sanierungsmaßnahmen notwendige Finanzausstattung verfügt.

 

Im Falle eines konkreten Angebots durch das Land Brandenburg wäre demnach insbesondere zu prüfen, ob und welche Pflichten und finanziellen Lasten mit einem Eigentumserwerb verbunden wären und wer diese zu tragen hätte.

 

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Erläuterung

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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