Antrag - 12/SVV/0474

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam fordert den Oberbürgermeister auf, die Adressen der Einwohner/innen künftig nicht mehr an Adressbuchverlage, Parteien und Wählergemeinschaften, Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Privatpersonen zu veräußern.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob eine pauschale Weitergabe von persönlichen Adressdaten mit dem verfassungsrechtlich garantierten Grundrecht auf Datenschutz auch dann vereinbar ist, wenn die Betroffenen der Datenweitergabe bereits ausdrücklich widersprochen haben oder keine Möglichkeit haben, einen Widerspruch einzulegen.

 

Das Prüfergebnis ist den Stadtverordneten bis zum November 2012 vorzulegen.

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Erläuterung

 

Begründung:

 

Bereits vor 20 Jahren gab es in Potsdam immer wieder Proteste gegen die Weitergabe persönlicher Daten an Parteien, Religionsgemeinschaften und Adressbuchverlage.

 

Gleich mehrfach übermittelte die Stadtverwaltung die kompletten Adressdaten ihrer Einwohnerinnen an ein kommerzielles Unternehmen, das diese Adressen – nach Namen und Adressen sortiert als Blaues Adressbuch druckte und verkaufte. Spätere Ausgaben des Adressbuches wurden sogar als CD zur Verfügung gestellt, so dass die elektronische Bearbeitung und Auswertung der Datensätze erheblich vereinfacht wurde.

 

Besonders heftig wurde 1999 die Herausgabe von Meldedaten an die DVU kritisiert. Die DVU nutzte die Adressen bestimmter Geburtsjahrgänge, um zielgruppenspezifische Wahlwerbung zu versenden. Durch einen Fehler in der Stadtverwaltung wurden sogar die Adressen von Menschen übermittelt, die der Weitergabe ihrer Daten schriftlich widersprochen hatten.

 

Die Proteste von Datenschutzbeauftragten, Bürgerinnen und auch unserer Wählergruppe führten zwar nicht dazu, die Datenveräußerung zu stoppen, allerdings wurde regelmäßig in der Presse auf das gesetzlich verankerte Widerspruchsrecht der Bürgerinnen hingewiesen.

Dennoch gab es immer wieder Beschwerden über eine mangelnde Information über die Widerspruchsmöglichkeiten.

 

Inzwischen plant die Bundesregierung eine Änderung des Meldegesetzes. Künftig sollen Privatadressen noch leichter veräußert werden können und die Widerspruchsrechte der Betroffenen eingeschränkt werden. Vor diesem Hintergrund sollte die Stadt Potsdam alle Möglichkeiten nutzen, die Adressen ihrer Einwohner vor der Weitergabe zu schützen.

 

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Anlagen

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