Beschlussvorlage - 12/SVV/0753

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam gründet eine Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie soll den Namen „Gedenkstätte Lindenstraß tragen. Die Stiftung soll der Förderung des Andenkens an Verfolgte, der Förderung der Erziehung und Volksbildung und der Förderung von Wissenschaft und Forschung dienen. Die Stiftung soll auch der Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege dienen, soweit sich dies auf stiftungseigene Baudenkmale bezieht.

Als Stiftungsvermögen soll das Gebäude Lindenstraße 54/55 in Potsdam sowie eine Einmalzahlung in bar eingebracht werden. Die Landesregierung Brandenburg soll in den Gremien der Stiftung paritätisch vertreten sein, solange sie die Hälfte der Kosten der Stiftung trägt. Der jährliche Gesamtetat zum Betrieb der Stiftung wird ca. 600.000 € betragen. 

 

Die beiliegende Konzeption soll dem Arbeitsauftrag der Stiftung zugrunde gelegt werden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Satzung für die Stiftung zu erarbeiten, mit den Aufsichtsbehörden abzustimmen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die Potsdamer „Gedenkstätte Lindenstraße für die Opfer politischer Gewalt im 20. Jahrhundert“ spiegelt als authentischer Gedenk- und Erinnerungsort die Geschichte politischer Verfolgung und Haft des Nationalsozialismus, der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR wider. Sie steht gleichermaßen für die Inhaftierung und Verurteilung unschuldiger Menschen (1933-1989) und die Überwindung der SED-Diktatur in der friedlichen Revolution (1989/90).

 

1995 ernannte die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung auf Initiative der Förder-Gemeinschaft „Lindenstraße 54“ das Haus zur Gedenkstätte. Sie schuf damit in der Stadt einen Gedenk- und Erinnerungsort für die Opfer politischer Verfolgung und für die Aufarbeitung der Diktaturgeschichte des 20. Jahrhunderts. Organisatorisch wurde die Gedenkstätte vorübergehend als Außenstelle dem Potsdam-Museum zugeordnet, dessen Mitarbeiter sich seit 1990 für den Erhalt des historischen Ortes eingesetzt hatten. Als das Potsdam-Museum 2003 in Kooperation mit dem Zentrum für Zeithistorische Forschung trat, eröffneten sich neue Möglichkeiten für eine Aufarbeitung der wechselvollen Geschichte des Hauses. Seit 2007 wurden in der Gedenkstätte verschiedene Ausstellungsbereiche zur Geschichte des sowjetischen Geheimdienstes (1945-1952), zum Stasi-Untersuchungsgefängnis (1952-1989), sowie zur „Flucht in den Westen“ (1961-1989) und zum „Haus der Demokratie“ (1989/90) gestaltet.

 

Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der hrlichen Besucher sprunghaft an. Kamen 2007 noch 6.000 in die Lindenstraße 54/55, waren es 2011 bereits 20.000. Das Profil der Gedenkstätte als Außenstelle des Potsdam-Museum bedurfte einer umfangreichen Erweiterung. Das Gedenken an die Opfer, die Betreuung ehemaliger politisch Verfolgter  und die Dokumentation des Unrechts sollten mit Hilfe ideeller und finanzieller Unterstützung ausgebaut werden. Dies wurde umso deutlicher, da das Potsdam-Museum seinen Umzug in das Alte Rathaus am Alten Markt und eine neue Dauerausstellung plante. Die Profile beider Häuser entwickelten sich in zwei verschiedene Richtungen.

 

Die Einzigartigkeit und überregionale Bedeutung der Gedenkstätte Lindenstraße, die sich aus der Diktatur- und Demokratiegeschichte des Ortes ergeben, veranlasste den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam und das Land Brandenburg zu einer Diskussion über die Zukunft der Gedenkstättenarbeit. Infolge des 50. Jahrestages des Mauerbaus entschieden Stadt und Land diesen bedeutsamen Ort finanziell gemeinsam zu fördern, um die geleistete Aufbauarbeit weiterführen zu können. In diesem Zusammenhang ließ der Oberbürgermeister im Spätsommer 2011 ein Programm für die zukünftige Gedenkstättenarbeit mit einer umfassenden Kostenkalkulation erarbeiten. Demnach sollte zukünftig ein jährlicher Etat von ca. 600.000 €r die Gedenkstätte zur Verfügung stehen.

 

Im November 2011 wurde der Stadtverordnetenversammlung und der Öffentlichkeit das erarbeitete Konzept inklusive der Kostenkalkulation vorgestellt, nachdem die Gedenkstätte aus dem Potsdam- Museum herausgelöst und in den Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters integriert wurde (DS 11/SVV/0947). Die seit dem 1. Januar 2012 währende Interimsphase wurde vor allem genutzt, um die Frage der zukünftigen Trägerschaft und der Gedenkstättenkonzeption auf einer breiten Basis zu diskutieren und zu bearbeiten.

 

In diesem Zusammenhang empfahl der Gutachter der Landeshauptstadt Potsdam im Mai 2012 eine unabhängige Stiftungsgründung für den Gedenkort. Diesem Votum folgten im Juni 2012 viele Vertreter wissenschaftlicher, politischer und zivilgesellschaftlicher Institutionen, die an einer öffentlichen Anhörung in der Gedenkstätte teilnahmen. Die Lindenstraße soll demnach als juristisch unabhängige Stiftung die geleistete Arbeit weiterführen und ausbauen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Mit der Gründung der Stiftung entstehen r die Landeshauptstadt Potsdam nach heutiger Kenntnis folgende finanzielle Auswirkungen:

 

1.      Der Übergang des Gebäudes Lindenstraße 54/55 in das Vermögen der Stiftung bedeutet eine Entnahme aus dem Anlagevermögen des KIS.

2.      r die laufenden Zwecke der Stiftung sind ab dem Jahr 2013 Mittel im Produkt 25204 „Gedenkstätte Lindenstraß als jährlicher Zuschuss vorgesehen.

3.      Die Bareinlage ist derzeit nicht beziffert. Dies muss der Abstimmung mit dem zuständigen Landesministerium und mit der Genehmigungsbehörde vorbehalten bleiben.

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Anlagen

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