Mitteilungsvorlage - 12/SVV/0854

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2010 zum Antrag 10/SVV/0954 wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Rechtsform einer Stiftung öffentlichen Rechts für das Potsdam-Museum zu prüfen.

Es soll außerdem geprüft werden, inwieweit andere Träger des kulturellen Gedächtnisses in diese Stiftung sinnvoll eingegliedert werden können.

Im Zuge der Sanierung des Alten Rathauses als neuer Sitz für das Potsdam Museum, wurde in der Kulturverwaltung und im Kulturausschuss diese Aufgabenstellung eingehend erörtert. Mit dem neuen Standort und damit verbunden weitreichenden Ausstellungskonzepten, werden einer neuen Betriebsform gute Chancen eingeräumt.

Ein entsprechender Auftrag zur Prüfung der geeigneten Trägerschaft des Potsdam Museums wurde dem Direktor des Maezenata Instituts an der Humboldt-Universität Berlin, Dr. Graf Strachwitz erteilt.

Danach wurde ein moderiertes Verfahren mit den beteiligten Akteuren sowie den Mitgliedern des Kulturausschusses durchgeführt. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der favorisierten Trägermodelle Stiftung und gGmbH, wurde die Variante gGmbH priorisiert. Die Sammlungen und Gebäude bleiben im Eigentum der Stadt.

Das Potsdam Museum erarbeitet einen detaillierten Umsetzungsplan bis Ende April 2013 und legt diesen dem OB vor.

Rechtsamt und der Bereich Beteiligungsmanagement sind in den Prozess eingebunden

 

r die Umwandlung  des Potsdam Museums in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) sprechen folgende Vorteile:

 

-          eigene Rechtspersönlichkeit,

-          relativ einfaches Gründungsprozedere,

-          hohe Flexibilität bei der Ausgestaltung des Gesellschaftervertrages und der Satzung,

-          klare gesetzliche Regelungen für die Organe,

-          Publizitätspflichten und Anforderungen an das kaufmännische Rechnungswesen,

-          geringe Mindesteinlage (25.000 €),

-          den Erfordernissen entsprechende flexiblere Personalausstattung,

-          Gründung als Betriebsgesellschaft,

-          der Verbleib der Sammlungen und Gebäude im Eigentum der Stadt.

 

 

Mittelfristig ist es möglich, über eine angemessene Budgetregelung und einen zweckgebundenen wirtschaftlichen Einsatz der Mittel, die notwendige Subventionierung des Museums für den Haushalt der Landeshauptstadt berechenbar zu gestalten.

Über klare und verkürzte Entscheidungsstrukturen, eindeutige Aufgabenabgrenzung und die gewonnene notwendige Flexibilität sind die Voraussetzungen r einen modernen Museums- und Ausstellungsbetrieb geschaffen. Verwaltungsabläufe lassen sich um ein Wesentliches verkürzen.

Die für diese Unternehmensform typische hohe Eigenverantwortlichkeit der Geschäftsführung über inhaltliche, organisatorische und wirtschaftliche Prozesse fördert langfristig die Ausprägung einer wirtschaftlichen Denkweise. Über die eigenständige Rechtspersönlichkeit erhöhen sich die Chancen für die Einwerbung von Spenden/Zuwendungen und die Gewinnung von Sponsoren.

 

In den Jahren 2013 und 2014 erfolgt die begleitende inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der Umwandlung des Potsdam Museums in eine gGmbH. Die Gründung der gGmbH ist spätestens bis Anfang 2015 vorgesehen.

 

Anlage: Beschluss der SVV vom 15.12.10 zur DS 10/SVV/0954

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Nach bisherigen ersten Planungen bewegen sich die Kosten für die gGmbH  voraussichtlich im Rahmen des vorläufigen Planungsansatzes des Potsdam Museums für das Jahr 2013.

Dabei nicht berücksichtigt sind tarifliche Anpassungen und Aufwüchse der Energiekosten.

Die Kosten für Personal und die Betriebskosten des Alten Rathauses werden wie bisher direkt durch die Stadt getragen. Die Aufwendungen für die Ausstellungen und Sammlungen, für die Sicherheit, für Honorare und Dienstleistungen sowie sonstige Kosten werden Bestandteile eines Budgets.

Eine realistische Budgetierung der Gesamtkosten ist so kurz nach der Eröffnung des Hauses noch nicht möglich und kann erst nach einer mittelfristigen Nutzung erfolgen.

Dem Potsdam Museum sollter die Haushaltsjahre 2013/14 ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen beratend zur Seite gestellt werden, mit dem der Wirtschafts- und Businessplan erarbeitet wird. Dieser bildet die Grundlage für die Planung des Haushaltsjahres 2015. Die Beratungskosten in Höhe von ca. 20.000 € sind in den Haushalt 2013 einzustellen, die Haushaltsnachmeldung an GB 1 ist erfolgt.

Da die Gründungskosten vom Wirtschaftsplan abhängig sind, können diese noch nicht konkret beziffert werden.

Aufgrund der Tatsache, dass die Zuschüsse für die Unterhaltung des Potsdam Museums i.d.R. vierteljährlich erfolgen, ist es notwendig, zur Überbrückung von einzahlungsfreien Zeiträumen und zum Ausgleich von Einzahlungs-/Auszahlungsschwankungen eine einmalige Liquiditätshilfe zur Verfügung zu stellen. Die Liquiditätshilfe kann partiell in Form der Stammeinlage erfolgen. Auch diese Summe ist mit dem beratenden Wirtschaftsunternehmen abzustimmen und kann erst mit dem Wirtschafts- und Businessplan zur Einstellung in den Haushalt 2015 konkret benannt werden.

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Anlagen

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