Antrag - 12/SVV/0842

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass Standort und Baukubatur des Hafengebäudes der Weißen Flotte gemeinsam mit dem Büro Dietz-Joppien als den Urhebern der modernen Lustgartenplanung geprüft wird. Außerdem soll die Option eines Erbbaurechtes für die Weiße Flotte am Lustgarten geprüft werden. Darüber hinaus sind die baurechtlichen Grundlagen für einen Neubau in diesem Bereich darzulegen.

 

Dem Haupt- und dem SB-Ausschuss ist im Januar 2013 Bericht zu erstatten.

 

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Erläuterung

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Sanierungsziele 2008 so geändert, dass ein Neubau der Weißen Flotte am Potsdamer Lustgarten möglich wird. Sie hat die Ziele der "Wiedergewinnung der Freianlagen des ehemaligen Lustgartens" aber nicht widerrufen, die zu diesem Zeitpunkt in großen Teilen bereits realisiert waren. Dazu besteht ein Urheberrecht. Die vorgestellte Planung für ein Hafengebäude ist nicht geeignet, die verschiedenen Ziele zu harmonisieren. Die baurechtlichen Grundlagen bedürfen der Darstellung.

 

Das am 13.11.2012 im SB-Ausschuss vorgestellte Gebäude der Weißen Flotte weist verschiedene städtebauliche Probleme auf, die zu dem Ziel der Wiedergewinnung des Potsdamer Lustgartens in Widerspruch stehen:

 

-              es trennt das Neptunbecken und damit den ganzen Lustgarten von der Havel, der damit auf 2/3 seiner Tiefe keine landschaftsfreie Seite mehr hat;

-              es gestattet südlich des Neptunbeckens keinen freien Zugang zu der Position gegenüber dem Landtagsgebäude, einem der wichtigsten und in der Zukunft reizvollsten Orte in Potsdam;

-              damit findet die Privatisierung eines wichtigen öffentlichen Ortes statt;

-              die Übereckbebauung direkt am Neptunbecken degradiert das Becken zu einem Hofteich der Weißen Flotte;

-              die verschiedenen Aspekte touristischer Anforderungen sind nicht ausreichend abgewogen;

-              die Fläche vor dem Bahndamm, die heute als Straße und Parkplatz genutzt wird, ist nicht ausreichend auf der ganzen Länge entlang des Lustgartens genutzt;

-              die dadurch entstehende Funktionshäufung in der südöstlichen Ecke trägt zur ungünstigen Lage des Gebäudes bei.

 

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Anlagen

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