Beschlussvorlage - 13/SVV/0030
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes KIS für das Wirtschaftsjahr 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Kommunaler Immobilienservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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30.01.2013
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08.05.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
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Vorberatung
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26.02.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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14.02.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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19.02.2013
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19.03.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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19.02.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Vorberatung
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21.02.2013
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14.03.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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13.03.2013
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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28.02.2013
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21.03.2013
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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28.02.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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20.02.2013
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17.04.2013
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Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Grundlagen zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes
Gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg - EigV - hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der gemäß § 7 Punkt 3 EigV von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist. Der Wirtschaftsplan besteht gemäß § 14 Abs. 1 EigV aus:
- den Festsetzungen
a) des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen aus dem Erfolgsplan
b) der im Finanzplan enthaltenen Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse jeweils aus laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanztätigkeit
c) des Gesamtbetrages der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
d) des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditermächtigung
- dem Erfolgsplan
- dem Finanzplan
Darüber hinaus enthält der Wirtschaftsplan gemäß § 14 Abs. 2 EigV folgende Anlagen:
- einen Vorbericht
- eine Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen sowie der Ein- und Auszahlungen, die sich auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde auswirken
- eine Stellenübersicht
- eine Übersicht der geplanten Investitionsmaßnahmen
- eine Übersicht über die in Anspruch genommenen Investitionskredite der Vorjahre
Auf dieser Basis wird in der Anlage der Entwurf des Wirtschaftsplanes des KIS für das Wirtschaftsjahr 2013 vorgelegt.
Genehmigungspflichtige Teile des Wirtschaftsplanes
Der Entwurf des Wirtschaftsplans sieht für das Jahr 2013 Kreditaufnahmen i. H. v. 21.026.100 Euro vor. Im Rahmen der Fortführung von Investitionsvorhaben in den Folgejahren sind Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 14.600.000 Euro erforderlich. Gemäß §§ 73 - 74 BbgKVerf ist für die Gesamthöhe der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen eine kommunalrechtliche Genehmigung erforderlich.
Eckdaten und Schwerpunkte
Es wird auf die Erläuterungen im Vorbericht des Wirtschaftsplanes (Anhang A1) verwiesen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Für die Wirtschaftsjahre sind folgende Überschüsse geplant:
2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
ca. 76.000 | ca. 52.000 | ca. 108.000 | ca. 146.000 |
Die geplanten Investitionszuschüsse und die Zahlungen der Landeshauptstadt an den KIS für Mieten und Betriebskosten sind mit dem Entwurf der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam abgestimmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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83,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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46,9 kB
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4
|
(wie Dokument)
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4,3 MB
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5
|
(wie Dokument)
|
85,2 kB
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