Beschlussvorlage - 13/SVV/0030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) für das Wirtschaftsjahr 2013.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

 

Begründung:

 

Grundlagen zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes

Gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg - EigV - hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der gemäß § 7 Punkt 3 EigV von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist. Der Wirtschaftsplan besteht gemäß § 14 Abs. 1 EigV aus:

 

-           den Festsetzungen
a) des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen aus dem Erfolgsplan
b) der im Finanzplan enthaltenen Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse jeweils aus laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanztätigkeit
c) des Gesamtbetrages der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
d) des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditermächtigung

-           dem Erfolgsplan

-           dem Finanzplan

 

Darüber hinaus enthält der Wirtschaftsplan gemäß § 14 Abs. 2 EigV folgende Anlagen:

 

-           einen Vorbericht

-           eine Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen sowie der Ein- und Auszahlungen, die sich auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde auswirken

-           eine Stellenübersicht

-           eine Übersicht der geplanten Investitionsmaßnahmen

-           eine Übersicht über die in Anspruch genommenen Investitionskredite der Vorjahre

 

Auf dieser Basis wird in der Anlage der Entwurf des Wirtschaftsplanes des KIS für das Wirtschaftsjahr 2013 vorgelegt.

 

Genehmigungspflichtige Teile des Wirtschaftsplanes

Der Entwurf des Wirtschaftsplans sieht für das Jahr 2013 Kreditaufnahmen i. H. v. 21.026.100 Euro vor. Im Rahmen der Fortführung von Investitionsvorhaben in den Folgejahren sind Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 14.600.000 Euro erforderlich. Gemäß §§ 73 - 74 BbgKVerf ist für die Gesamthöhe der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen eine kommunal­rechtliche Genehmigung erforderlich.

 

Eckdaten und Schwerpunkte

Es wird auf die Erläuterungen im Vorbericht des Wirtschaftsplanes (Anhang A1) verwiesen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für die Wirtschaftsjahre sind folgende Überschüsse geplant:

 

2013

2014

2015

2016

ca. 76.000 €

ca. 52.000 €

ca. 108.000 €

ca. 146.000 €

 

Die geplanten Investitionszuschüsse und die Zahlungen der Landeshauptstadt an den KIS für Mieten und Betriebskosten sind mit dem Entwurf der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam abgestimmt.

 

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Anlagen

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