Antrag - 12/SVV/0787
Grunddaten
- Betreff:
-
Potsdamer Haltestellen als Nichtraucherzonen ausweisen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion FDP
- Einreicher*:
- Fraktionen FDP, SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.12.2012
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06.03.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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zur Kenntnis
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18.12.2012
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19.02.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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zur Kenntnis
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20.12.2012
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14.02.2013
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der Verkehrsbetriebe in Potsdam GmbH dafür Sorge zu tragen, dass die überdachten Wartebereiche der Haltestellen des ÖPNV im Potsdamer Stadtgebiet als Nichtraucherzonen ausgewiesen werden.
Des Weiteren soll geprüft werden wie in den Haltestellenbereichen, vergleichbar zur Deutschen Bahn, gekennzeichnete Raucherbereiche ausgewiesen werden können.
Erläuterung
Begründung:
Seit 1. September 2007 gilt in allen Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln ein gesetzliches Rauchverbot, das sich aus dem Bundes-Nichtraucherschutz-Gesetz ergibt. Neben der Vermeidung der Verschmutzung von Örtlichkeiten und Gegenständen zielt diese Regelung vor allem auf den Schutz von Nichtrauchern vor Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung ab und soll bewirken, dass Jugendliche nicht zum Rauchen verführt werden.
Diese Regelung, welche auch für Schulen und öffentliche Gebäude gilt, soll jetzt auch auf die Haltestellen im Potsdamer Stadtgebiet ausgeweitet werden. Die Haltestellen in Potsdam sind auf Grund baulicher Gegebenheiten nicht besonders groß angelegt. Eine Flucht der Nichtraucher vor allem der Kinder vor dem blauen Dunst ist somit schwer möglich. Dazu kommt, dass Raucher bei schlechten Witterungsverhältnissen selten Rücksicht auf Umstehende nehmen und auch in den Haltestellenhäusern rauchen, wo Nichtrauchern lediglich die Wahl zwischen dem Passivrauchen und dem schlechten Wetter bleibt.
Zusätzlich kann man sich von dieser Regelung erhoffen, dass häufig genutzte Haltestellenbereiche, wie zum Beispiel am Bahnhof, durch herabfallende Zigarettenreste weniger verschmutzt werden. Die ViP GmbH genießt als Inhaber der Haltestellenbereiche das Hausrecht, so dass die Regelung eingeführt werden kann.
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