Antrag - 02/SVV/0243

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.   Die Aufsichtsratsbesetzung in stadtbeteiligten Unternehmen durch Vertreter in Verantwortung der SVV wird im Zuge der Neuordnung bisheriger Mandate des OBM und der Beigeordneten (vgl. DS 02/0141) ebenfalls einer Überprüfung unterzogen.

2.   Die Neubesetzung der unter Punkt 1 genannten Mandate in Verantwortung der SVV folgt dabei den Kriterien:

·            Anforderungsprofil nach fachlichen Gesichtspunkten (insbesondere berufliche Qualifikation; Berufs- und Gremienerfahrung)

·            Gleichberechtigte Einbeziehung aller Fraktionen bei der Vorschlagserarbeitung.

 

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Erläuterung

Die im Zusammenhang mit den Vorgängen um die „GABI" eingereichte Vorlage des OBM zur Änderung von Aufsichtsratsbesetzungen sollte nicht zuletzt vor den aktuellen Hintergründen bundesweit voranschreitender Diskussionen auch auf die Entsendung von Stadtverordneten bzw. sachkundiger Einwohner ausgedehnt werden.

Dem Ansatz des OBM in der DS 02/0141, „bei der Besetzung der Mandate dem fachlichen Aspekt besondere Bedeutung zukommen zu lassen", ist voll und ganz zuzustimmen. Um dabei nicht auf halbem Wege stehen zu bleiben, ist es demnach erforderlich, auch bei der Gremienbesetzung durch Stadtverordnete zuerst das in der SVV vorhandene Potenzial an Fachkompetenz in seiner Gesamtheit auszuloten, statt sich wie bisher nur auf die großen Fraktionen zu beschränken. Ein Zugriff bisher unberücksichtigter Fraktionen bzw. Stadtverordneter lässt sich – den mehrheitlichen (guten) Willen der SVV vorausgesetzt – nach § 50 der Geschäftsordnung problemlos umsetzen.

Eine künftig stärkere Durchmischung von Aufsichtsräten durch die bisher hier kaum vertretenen politischen Richtungen wäre aus Sicht der Fraktion BürgerBündnis ein offensiver Beitrag der Stadt Potsdam gegen Ämterhäufung und für mehr Transparenz als angemessene präventive Reaktion auf die im Ergebnis der Kölner Ereignisse jetzt bundesweit anlaufenden Suche nach Lösungen für besser kontrollierte und damit glaubwürdigere Politik.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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