Beschlussvorlage - 02/SVV/0263

Reduzieren

Beschlussvorschlag

           

1.

die Planungsmaßnahme Qualifiziertes Verhandlungsverfahren „Neues Quartier am Bahnhof" ist durchzuführen (s. Anlage 1). 

 

2.

die 10%ige Mittelsperre ist in diesem Einzelfall zur Durchführung der Maßnahme aufzuheben.   

 

Reduzieren

Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 04.10.2000 den Beschluss zur Reduzierung und Aufteilung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 37 'Potsdam-Center', zur Fortführung der Teilbereiche A, B und C und zum Strukturkonzept als Orientierung für die weitere Bearbeitung des Teilbereichs B gefasst (siehe Übersichtsplan).

 

Da die Durchführung des Seminars zur Entwicklung von Planungsalternativen im November 2000 in Umsetzung des genannten Stadtverordnetenbeschlusses keine Ergebnisse gezeitigt hat, die eine Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 37 B 'Babelsberger Straße' ermöglicht hätten, wird nun die Durchführung der genannten Planungsmaßnahme erforderlich.

 

In Abstimmung mit dem Pool-Partner Deutsche Bahn Immobilien und dem Fördergeber sowie auf ausdrückliche Empfehlung der Architektenkammer Brandenburg ist mit diesem Verfahren ein Weg zur Fortsetzung/Ergänzung des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs 'Neues Quartier am Bahnhof' gefunden worden.

 

Das Qualifizierte Verhandlungsverfahren im Rahmen eines Vergabeverfahrens sieht vor, dass die ersten 4 Preisträger des damaligen Wettbewerbs zum 'Neuen Quartier am Bahnhof' eingeladen werden, um sich erneut mit der Thematik zu befassen und auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses zum Strukturkonzept ein städtebauliches Konzept zu entwickeln, das in dem Bebauungsplanverfahren umgesetzt werden kann und wirtschaftlich tragfähig realisiert werden soll.

 

Die Auswahl des zu präferierenden Konzepts erfolgt durch ein Vergabegremium, das aus je 2 Vertretern der Stadtverwaltung, der DB Immobilien, einem Vertreter (Stadtplaner bzw. Architekt) der örtlichen Fachöffentlichkeit und einem Vertreter der seinerzeitigen Jury besteht. Das Vergabegremium leitet und begleitet das Verfahren gemäß EU- und deutschem Recht.

 

Zur Einbeziehung der politischen Öffentlichkeit soll nach dem ersten Zwischenkolloqium eine Berichterstattung in den Gremien erfolgen. Es ist beabsichtigt, der Stadtverordnetenversammlung eine Vorlage zur Entscheidung über die zukünftige bauliche Dichte für den zu qualifizierenden Bereich einzureichen. Dieser Beschluss wird als verbindliche Festlegung der baulichen Dichte eine wesentliche Vorgabe für die Teilnehmer zur weiteren Er- und Bearbeitung der städtebaulichen Konzeption während der zweiten Phase des Verfahrens darstellen.

 

Für den Fördermittelabruf beim Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg ist die Bestätigung des Durchführungsbeschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung erforderliche Voraussetzung.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Durchführungsbeschluss zur genannten Planungsmaßnahme gefasst werden. Damit die Maßnahme durchgeführt werden kann, hebt die Stadtverordnetenversammlung in diesem Einzelfall die 10%ige Mittelsperre auf.

 

 

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Die Gesamtkosten der Maßnahmen betragen 205.470,51 DM (105.055,40 EUR). Der Förderanteil beträgt

123.282,31 DM (63.033,24 EUR), der Eigenanteil beträgt 82.188,20 DM (42.022,16 EUR). Die Einnahmen werden auf der Haushaltsstelle 61000.17115 gebucht, die Ausgaben werden über die Haushaltsstelle 61000.63015 abgerechnet.

Loading...