Beschlussvorlage - 02/SVV/0263
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführungsbeschluss zur Planungsmaßnahme Qualifiziertes Verhandlungsverfahren 'Neues Quartier am Bahnhof'
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bereich Vorbereitende Bauleitplanung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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10.04.2002
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08.05.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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16.04.2002
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Erläuterung
Die
Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 04.10.2000 den Beschluss
zur Reduzierung und Aufteilung des räumlichen Geltungsbereichs des
Bebauungsplans Nr. 37 'Potsdam-Center', zur Fortführung der Teilbereiche A, B
und C und zum Strukturkonzept als Orientierung für die weitere Bearbeitung des
Teilbereichs B gefasst (siehe Übersichtsplan).
Da die
Durchführung des Seminars zur Entwicklung von Planungsalternativen im November
2000 in Umsetzung des genannten Stadtverordnetenbeschlusses keine Ergebnisse
gezeitigt hat, die eine Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 37 B
'Babelsberger Straße' ermöglicht hätten, wird nun die Durchführung der
genannten Planungsmaßnahme erforderlich.
In
Abstimmung mit dem Pool-Partner Deutsche Bahn Immobilien und dem Fördergeber
sowie auf ausdrückliche Empfehlung der Architektenkammer Brandenburg ist mit
diesem Verfahren ein Weg zur Fortsetzung/Ergänzung des städtebaulichen
Realisierungswettbewerbs 'Neues Quartier am Bahnhof' gefunden worden.
Das
Qualifizierte Verhandlungsverfahren im Rahmen eines Vergabeverfahrens sieht
vor, dass die ersten 4 Preisträger des damaligen Wettbewerbs zum 'Neuen
Quartier am Bahnhof' eingeladen werden, um sich erneut mit der Thematik zu
befassen und auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses zum
Strukturkonzept ein städtebauliches Konzept zu entwickeln, das in dem
Bebauungsplanverfahren umgesetzt werden kann und wirtschaftlich tragfähig
realisiert werden soll.
Die
Auswahl des zu präferierenden Konzepts erfolgt durch ein Vergabegremium, das
aus je 2 Vertretern der Stadtverwaltung, der DB Immobilien, einem Vertreter
(Stadtplaner bzw. Architekt) der örtlichen Fachöffentlichkeit und einem
Vertreter der seinerzeitigen Jury besteht. Das Vergabegremium leitet und
begleitet das Verfahren gemäß EU- und deutschem Recht.
Zur
Einbeziehung der politischen Öffentlichkeit soll nach dem ersten Zwischenkolloqium
eine Berichterstattung in den Gremien erfolgen. Es ist beabsichtigt, der
Stadtverordnetenversammlung eine Vorlage zur Entscheidung über die zukünftige
bauliche Dichte für den zu qualifizierenden Bereich einzureichen. Dieser
Beschluss wird als verbindliche Festlegung der baulichen Dichte eine
wesentliche Vorgabe für die Teilnehmer zur weiteren Er- und Bearbeitung der
städtebaulichen Konzeption während der zweiten Phase des Verfahrens darstellen.
Für den
Fördermittelabruf beim Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des
Landes Brandenburg ist die Bestätigung des Durchführungsbeschlusses durch die
Stadtverordnetenversammlung erforderliche Voraussetzung.
Empfehlung
der Verwaltung
Sofern
dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Durchführungsbeschluss zur
genannten Planungsmaßnahme gefasst werden. Damit die Maßnahme durchgeführt
werden kann, hebt die Stadtverordnetenversammlung in diesem Einzelfall die
10%ige Mittelsperre auf.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die
Gesamtkosten der Maßnahmen betragen 205.470,51 DM (105.055,40 EUR). Der
Förderanteil beträgt
123.282,31
DM (63.033,24 EUR), der Eigenanteil beträgt 82.188,20 DM (42.022,16 EUR). Die
Einnahmen werden auf der Haushaltsstelle 61000.17115 gebucht, die Ausgaben
werden über die Haushaltsstelle 61000.63015 abgerechnet.