Beschlussvorlage - 13/SVV/0090

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Landeshauptstadt Potsdam.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

 

Begründung:

 

Mit der Erhöhung der Steuersätze der Hundesteuersatzung soll eine Maßnahme des Zukunftsprogramms 2017 mit dem Ziel eines investitionsorientierten Haushalts umgesetzt werden. Der Vorschlag nach einer Erhöhung der Hundesteuersätze erreichte im Rahmen des Bürgerhaushaltes regelmäßig vordere Platzierungen (so 2013/2014 Nummer 5 der "Top 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger"). Mit der Drucksache 12/SVV/0763 wurde aus den Reihen der Stadtverordnetenversammlung selbst der Antrag auf Erhöhung der Hundesteuersätze unter Bezugnahme auf das Ergebnis des Bürgerhaushalts gestellt.

 

Die Erträge der LHP aus der Hundesteuer liegen bei rund 560 Tsd. EUR p.a. Mit dem Bericht der Verwaltung zum 17-Punkte-Paket (DS 12/SVV/0732) konnte im Rahmen eines Benchmarks hinsichtlich der Steuersätze der Hundesteuer festgestellt werden, dass die LHP die niedrigsten Tarife der Vergleichsstädte sowohl für den ersten gehaltenen Hund wie auch für alle weiteren Hunde anwendet. Beträgt die Differenz des Potsdamer Tarifes zum Durchschnittswert der Vergleichsstädte bei dem ersten gehaltenen Hund noch 28 EUR, so sind es bei dem zweiten gehaltenen Hund bereits 65 EUR und bei jedem weiteren gehaltenen Hund 67 EUR. Zum Vergleich werden die Ergebnisse des Benchmarks nachfolgend grafisch dargestellt:

 

 

hrend viele Städte in der jüngeren Vergangenheit die Tarife für die Hundesteuer deutlich erhöhten, blieb in der LHP die Hundesteuer in ihrer Höhe seit 2005 unverändert. Ertragsteigerungen der Jahre 2011 und 2012 resultieren ausschließlich aus einer durchgeführten Hundebestandsaufnahme und der daraus im Ergebnis größeren Anzahl versteuerter Hunde (+ 450 Hunde). Durch eine Anhebung der Potsdamer Tarife der Hundesteuer, angenähert an die festgestellten Durchschnittswerte,nnte ein Mehrertrag von jährlich 170 Tsd. EUR erzielt werden. Vorgesehen ist eine Erhöhung für den ersten Hund auf 108 EUR, für den zweiten Hund auf 144 EUR und ab dem dritten Hund auf 192 EUR. Die Mehrbelastung für den ersten gehaltenen Hund läge damit bei monatlich zwei Euro.

 

Neben der fiskalischen Funktion erfüllt die Hundesteuer auch eine ordnungspolitische Funktion. Sie trägt dazu bei, die Anzahl der Hunde im Stadtgebiet auf ein für das Gemeinwesen verträgliches Maß zu regulieren.

 

Neben den Änderungen der Hundesteuersätze wurden - auch in Auswertung der Rechtsprechung - weitere Vorschriften angepasst.

 

Mit der neuen Regelung des § 2 Abs. 2 und 3 folgt die Hundesteuersatzung den Bestimmungen der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg in der Charakteristik der als gefährlich einzuordnenden Hunderassen sowie der Möglichkeit, bei potenziell gefährlichen Hunden die Gefährlichkeit durch ein so genanntes Negativzeugnis im Einzelfall zu widerlegen. Damit kann zukünftig eine gleichartige ordnungs- und steuerrechtliche Behandlung der als gefährlich einzuschätzenden Hunderassen erfolgen.

 

Die Änderung des § 5 Abs. 3 trägt der Tatsache Rechnung, dass die Landeshauptstadt Potsdam derzeit kein eigenes Tierheim unterhält und für die Unterbringung der Verwahr- und Fundtiere eine Tierpension vertraglich gebunden hat. Unverändert soll die Aufnahme eines Hundes aus dem Bestand dieser Tierpension für die Dauer von zwei Jahren steuerbegünstigt werden.

 

Die übrigen Änderungen beinhalten lediglich Klarstellungen bzw. redaktionelle Änderungen der bisherigen Fassung der Hundesteuersatzung.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Erhöhung der Steuersätze für die Hundesteuer führt zu jährlichen Mehrerträgen von rund 170 Tsd. €.

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Anlagen

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