Beschlussvorlage - 13/SVV/0109

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Zahlung des kommunalen Begrüßungsgeldes für Studierende erfolgt letztmalig für das Sommersemester 2013.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) hat mit dem SVV-Beschluss (DS 01/SVV/0565) ein kommunales Begrüßungsgeld für Studierende beschlossen. Nach der Richtlinie über die Gewährung des kommunalen Begrüßungsgeldes für Studierende vom 18.10.2001 in der Neufassung vom 18.3.2003 erhalten Studierende der Universität Potsdam, der Hochschule für Film und Fernsehen sowie der Fachhochschule Potsdam mit Anmeldung ihres Hauptwohnsitzes in der LHP für die Dauer ihres Studiums pro Semester 50 EUR. Das Begrüßungsgeld ist für jedes Semester erneut persönlich beim Studentenwerk zu beantragen. Die administrative Abwicklung und Auszahlung erfolgt über das Studentenwerk. Hierfür erhält das Studentenwerk von der LHP eine Aufwandspauschale von 5,00 EUR je Fall. Darüber hinaus werden in der Verwaltung der LHP Personalkapazitäten für die Prüfung, Abrechnung und Buchung gebunden.

 

Bis einschließlich Sommersemester 2012 wurden Auszahlungen in Höhe von ca. 1,9 Mio € getätigt.

Zwischen 1.800 und 2.400 Studierende nehmen diese Leistung pro Semester in Anspruch.

 

Private, aber staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen (z.B. Business School Potsdam, Fachhochschule Management und Sport) werden von der gegenwärtigen Regelung nicht erfasst.

 

Mit dem Beschluss zur Einführung des Begrüßungsgeldes war folgende kommunalpolitische Zielsetzung verbunden:

 

·         Die Einwohnerzahl auf Basis der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Bevölkerung bildet neben weiteren Aspekten (z.B. die Steuerkraft) eine zentrale Bemessungsgröße für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen des Landes Brandenburg an die LHP. Mit dem kommunalen Begrüßungsgeld sollte für Studierende der Anreiz geschaffen werden, ihren Hauptwohnsitz in der LHP zu melden, um somit die Schlüsselzuweisungen zu erhöhen.

·         Weiterhin sollte durch diese kommunale Leistung die Attraktivität der LHP als Wohn- und Studienort gesteigert und somit die grundsätzliche Entscheidung Studierender für den Studienort LHP positiv beeinflusst werden.

 

Seit 2001 haben sich die Rahmenbedingungen in der LHP wesentlich verändert.

 

So ist es gelungen, über die Schaffung und den kontinuierlichen Ausbau der technischen, sozialen, kulturellen sowie Bildungsinfrastruktur die Attraktivität der LHP als Wohn- und Arbeitsort zu steigern, so dass insgesamt eine positive Entwicklung der Einwohnerzahl zu verzeichnen ist. Die LHP weist einen stetigen Zuzug auf, womit die Basis für die Schlüsselzuweisungen kontinuierlich gesteigert wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2001

heute

Einwohnerzahl

129.307[1].

159.0671.

Studierende insgesamt (HFF, Uni, FH)

15.436[2]

25.095[3]

davon Potsdamer

2.415[4]

k.A.

Anteil

16%

23%[5]

Wohnungsbestand

74.0976

847817

Leerstandsquote Wohnraum

9,8%[6]

1,8%[7]

davon vermietbar

6,0%6

0,9%7

 

 

Ob das Begrüßungsgeld ursächlich dar ist, dass die Studierenden, die LHP als Wohn- und Studienort wählen und hier auch ihren Hauptwohnsitz haben, kann nicht valide festgestellt werden. Ebenso kann nicht festgestellt werden, ob die Einstellung des Begrüßungsgeldes zu einer Abnahme der Einwohnerzahl bzw. des Einwohnerwachstums führen würde. Hierfür wäre eine empirische Erhebung erforderlich, deren Aufwand im Kosten-Nutzen-Verhältnis kritisch zu sehen ist.

 

Nach dem Melderecht hat jeder Einwohner gleichermaßen die Pflicht, den Hauptwohnsitz an dem Ort anzumelden, an dem man sich auf Dauer oder auch auf bestimmte Zeit überwiegend aufhält. Das heißt, mit dem Begrüßungsgeld wird eine kleine Gruppe von Einwohnerinnen und Einwohnernr die Einhaltung einer allgemeinen gesetzlichen Pflicht belohnt.

 

hrend die Städte Zwickau, Kaiserslautern und Salzgitter die Bonuszahlungen eingestellt haben, verfügen andere bundesdeutsche Städte vereinzelt über derartige Anreizsysteme zur Steigerung des Zuzugs von Studierenden. Dabei sind die Instrumente in der konkreten Ausgestaltung sehr vielseitig. So gibt es beispielsweise Einmalzahlungen, Splittungen eines Betrages auf bis zu drei Jahre, Erlass von Studiengebühren, Herausgabe von Gutscheinen. Festzustellen ist jedoch, dass diese Instrumente und ihre Wirkung im Kontext der haushaltwirtschaftlichen Zwänge kommunalpolitisch diskutiert werden.

 

Im Ergebnis ist festzustellen:

Durch die Steigerung der Einwohnerzahl wird u.a. die Basis für die Schlüsselzuweisungen verbreitert. Fraglich ist, ob das Instrument des Begrüßungsgeldes, das mit einem jährlichen Aufwand von rund 240 Tsd. EUR verbunden ist, wesentlich (kausal) zur Zielerreichung beiträgt. Unter der Maßgabe einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft und der Zielsetzung, Maßnahmen zur Steigerung der Einwohnerzahl zu entwickeln, ist dieses Instrument der Subventionierung einzelner Gruppen (hier der Studierenden) eher kritisch zu sehen. Es ist anzunehmen, dass durch den zielgerichteten Einsatz öffentlicher Ressourcen zur Stabilisierung und zum kontinuierlichem Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, die Attraktivität der LHP als Wohn, Arbeits- und Studienort insgesamt weiterentwickelt und somit dem Ziel des Einwohnerzuwachs stärker entsprochen werden kann.

 

Neben der zweifelhaften bzw. nicht valide nachweisbaren Wirksamkeit des Begrüßungsgeldes sind folgende Aspekte zu nennen:

 

·         Von Seiten der Einwohner wird das Begrüßungsgeld teilweise kritisch gesehen. „Die Abschaffung des Begrüßungsgeldes“ bildet einen Vorschlag auf der Liste der Bürgervorschläge des Bürgerhaushaltes 2013/2014.

·         Wenngleich bei Abschaffung von Seiten der Studierenden gewisse Widerstände zu erwarten sind, würde gleichzeitig eine Besserstellung der Gruppe der zugezogenen Studierenden gegenüber den nicht anspruchsberechtigten Studierenden behoben. Mithin würden alle Studierenden gleichermaßen von der LHP allgemein durch die Bereitstellung von städtischer Infrastruktur unterstützt. Ziel sollte es sein, durch eine zielgruppenorientierte Informations- bzw. Imagekampagne die Studierenden im Rahmen der Immatrikulation zum einen auf die Meldepflicht gezielt hinzuweisen und zum anderen die LHP als Wohnort für Studierende offensiv zu vermarkten.

 

Die hier zu beschließende Maßnahme ist Bestandteil des Zukunftsprogramms 2017, welches auf einen investorientierten Haushalt abzielt.

 

Um den Studienstandort Potsdam dennoch attraktiv zu halten und die Studierenden zur Nutzung der Potsdamer Infrastruktur zu animieren, müssen darauf zielende Anreizsysteme geschaffen werden. Beispielsweise käme der Aufbau eines Gutschein- oder Bonussystem für Studierende in Zusammenarbeit mit Potsdamer Wirtschaftsunternehmen in BetrachtÄhnliche Projekte wurden beispielsweise in den Städten Flensburg und Mannheim initiiert.

 

Die Verwaltungsvereinbarung mit dem Studentenwerk Potsdam endet laut § 2 Satz 3 dieser Vereinbarung „...ohne weiteres ab dem Zeitpunkt, für welchen die Stadtverordnetenversammlung Potsdam die Einstellung der Zahlung des kommunalen Begrüßungsgeldes beschlieߓ Da die Fristen für die Gewährung des Begrüßungsgeldes für das Sommersmester 2013 bereits laufen, kommt die Einstellung des Begrüßungsgeldes frühestens nach dem Sommersemester 2013 in Betracht.

 

Der Verzicht auf die Zahlung des Begrüßungsgeldes für Studierende nach dem Sommersemester 2013 wäre in diesem Jahr mit einer  Entlastung des städtischen Haushaltes von ca. 120.000 € und ab dem Jahr 2014 mit einer jährlichen Entlastung in Höhe von 240.000 EUR verbunden.


[1] PIA-Online

[2] aus Vorlage 01/SVV/0565

[3] PIA-Online (Wintersemester 2011/12)

[4] aus Vorlage 01/SVV/0565

[5] Online-Umfrage zur Wohnsituation Studierender Mai 2010

   (http://www.potsdam.de/cms/beitrag/10051791/996229/ )

[6] Statistischer Informationsdienst 6/2003

[7] Wohnungsmarktbericht 2011

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Einstellung der Zahlung des kommunalen Begrüßungsgeldes nach dem Sommersemester 2013 rde den städtischen Haushalt im Jahr 2013 um ca. 120.000 € und im Jahr 2014 um ca. 240.000 € entlasten.

 

9 % dieser eingeplanten Kosten für das Begrüßungsgeld entfallen dabei auf  die Aufwandspauschale, die an das Studentenwerk Potsdam -Anstalt des öffentliche Rechts- als Verwaltungshelfer gemäß Vereinbarung gezahlt wird.

 

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