Beschlussvorlage - 13/SVV/0043

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für die Haushaltsjahre 2013/2014 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird beschlossen. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

r die Haushaltsjahre 2013 und 2014 hat der Kämmerer den Entwurf einer Haushaltssatzung r zwei Jahre (Doppelhaushalt) aufgestellt. Gemäß § 65 Abs. 3 BbgKVerf i. V. m. § 11 KomHKV enthält die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt. Im Haushaltsplan werden die Ansätze für Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt veranschlagt.

Der Zeitraum für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung umfasst die Jahre 2015 bis 2017.

 

Der Oberbürgermeister hat den Entwurf der Haushaltssatzung festgestellt und leitet diesen nunmehr an die Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung weiter.

 

Die Aufstellung des Haushaltsentwurfes erfolgte unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Rahmenbedingungen:

Die Landeshauptstadt Potsdam hat sich als wachsende Stadt besonderen Herausforderungen zu stellen. Der überdurchschnittliche Bevölkerungszuwachs erfordert nicht nur zusätzlichen Wohnraum, sondern auch die Schaffung einer entsprechenden technischen und sozialen Infrastruktur. Somit ergibt sich aktuell und auch zukünftig ein verstärkter Investitionsbedarf.  

Durch das Auslaufen des Solidarpaktes II bis zum Jahr 2019 ergeben sich wiederum erhebliche Einbußen bei den investiven Schlüsselzuweisungen.

 

Ohne einen Ausgleich führen die daraus resultierenden Mindereinzahlungen im investiven Bereich des Finanzhaushaltes zu einer deutlichen Einschränkung in der Investitionstätigkeit. In den Haushaltsjahren 2013 - 2015 werden die Auswirkungen bereits deutlich.

In diesem Zeitraum fehlen insgesamt fast 14,0 Mio. EUR auf der Einzahlungsseite. Da die Erwirtschaftung eines zahlungswirksamen Überschusses aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in diesen Jahren noch nicht erreicht werden kann, wurde das Investitionsprogramm einer kritischen Überprüfung  unterzogen. Die Verschiebung und Streckung von Maßnahmen, aber auch ein Maßnahmenverzicht waren notwendig, um die Veranschlagung zusätzlicher genehmigungspflichtiger Kreditaufnahmen zu vermeiden.

 

Davon ausgehend, dass die investiven Schlüsselzuweisungen immer weiter sinken werden, kann nur durch einen „investitionsorientierten Haushalt“ gewährleistet werden, dass die Investitionstätigkeit der Landeshauptstadt Potsdam mit den wachsenden Anforderungen Schritt halten kann. Zielstellung der Beschlussvorlage zum Eckwertebeschluss für die Planung der Haushaltsjahre 2013/2014 war es daher, im Haushaltsjahr 2015 den Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt zu erreichen und ab dem Haushaltsjahr 2016 zahlungswirksame Überschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften, um den investiven Bereich zu unterstützen. Es geht darum, zahlungswirksame Überschüsse zu erwirtschaften, um aus eigener Kraft investieren zu können.

 

 

 

 

 

 

Bei erfolgreicher Umsetzung der Zielvorgaben des Eckwertebeschlusses wäre, unter Berücksichtigung der derzeitigen Erkenntnisse zu den noch ausstehenden Jahresabschlüssen und der Prognose zum Haushaltsvollzug im Haushaltsjahr 2012, ein investitionsorientierter Haushalt im angestrebten Zeitraum erreichbar.

                                                                                                                                                                        in Mio. EUR

 

Der tatsächliche Planungsstand weicht jedoch noch im erheblichen Maße von den Eckwertvorgaben ab. Der vorliegende Haushaltsentwurf 2013/2014 weist im Ergebnishaushalt folgende Fehlbedarfe aus:

in Mio. EUR

 

2013

2014

2015

2016

2017

 

Fehlbedarf

 

-3,3

-12,4

-10,5

-7,3

-8,1

 

 

Aus der angepassten Ergebnisvorausschau leitet sich somit folgendes Bild ab:

 

in Mio. EUR

Rücklagenentwicklung

JA

2007

JA

2008

JA

2009

Prognose 11/2012

Stand Planentwurf 09.01.2013

einschließlich Effekt Schlüsselzuweisung

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Überschuss / Fehlbetrag

4,2

26,5

1,5

-8,0

-13,6

10,0

-3,3

-12,4

-10,5

-7,3

-8,1

Rücklage / Verlustvortrag aus Vorjahr

 

4,2

30,7

32,2

24,2

10,6

20,6

17,3

4,9

-5,6

-12,9

Ergebnis mit Rücklage / Vortrag

4,2

30,7

32,2

24,2

10,6

20,6

17,3

4,9

-5,6

-12,9

-21,0

 

 

Die geplanten Fehlbedarfe r die Haushaltsjahre 2013 und 2014 nnen voraussichtlich durch Rücklagen aus den Überschüssen der Vorjahre kompensiert werden. Der vorliegende Haushaltsentwurf weist aber für die Haushaltsjahre 2015 bis 2017 weiterhin Fehlbedarfe aus. Die Überschussrücklage reicht nicht aus, um diese Fehlbedarfe zu decken. Zum Ende des Jahres 2017 ist mit einem kumulierten Fehlbedarf in Höhe von -21,0 Mio. EUR zu rechnen. Damit ist die Voraussetzung für das Erreichen eines investitionsorientierten Haushaltes nicht erreicht.

 

Es besteht weiterhin erheblicher Handlungs- und Steuerungsbedarf zur Erreichung des Haushaltsausgleiches ab 2015.

 

Im Finanzhaushalt weist der Haushaltsentwurf insgesamt folgende Entwicklungen in den Salden und im Zahlungsmittelbestand aus:

 

in Mio. EUR

 

2013

2014

2015

2016

2017

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit

-3,4

-3,5

-0,4

4,2

4,6

Saldo aus Investitionstätigkeit

-1,7

0

0

0

0

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

-2,3

-4,0

-3,3

-3,4

-3,8

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln

-7,4

-7,5

-3,7

0,8

0,8

 

Die Zielstellung der Eckwerte für den Doppelhaushalt 2013/2014, ab dem Haushaltsjahr 2016 zahlungswirksame Überschüsse in der Höhe zu erzielen, dass der investive Bereich gestützt werden kann, wird noch nicht erreicht. Der Saldo des Haushaltsjahres 2016 in der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 4,2 Mio. EUR reicht zunächst aus, um den Saldo der Finanzierungstätigkeit (=Schuldendienst) zu decken.

 

Der Investitionshaushalt umfasst folgendes Volumen:

 

in Mio. EUR

 

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

44,9

30,8

26,7

21,5

25,2

 

 

Einzahlungen aus den investiven Schlüsselzuweisungen und aus Grundstücksverkäufen sind wie folgt vorgesehen:

 

in Mio. EUR

 

2013

2014

2015

2016

2017

Einzahlungen invest. Schlüssel-zuweisung

13,2

11,7

10,2

8,7

7,1

Einzahlungen aus Grundstücks-veräußerungen

2,4

3,5

2,9

0,9

5,9

 

 

 

Zur anteiligen Finanzierung ist darüber hinaus in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 eine Kreditaufnahme i.H.v. 1,7 Mio. EUR vorgesehen.

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

gemäß Anlage

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Anlagen

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