Antrag - 13/SVV/0264

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Oberbürgermeister auf, ein Konzept zur Durchführung von U18-Wahlen an allen weiterführenden Potsdamer Schulen zu erarbeiten und dafür noch vor der Sommerpause mit Stadtjugendring, Schulen und Jugendeinrichtungen zusammenzukommen. Davon ausgehend sollen im Hinblick auf die im nächsten Jahr folgenden Kommunal- und Landtagswahlen die Erfahrungen der vergangenen Erstwählerkampagnen (wie „Ich wähle, weil…“) genutzt werden, um ebenso erfolgreich junge Menschen für die Ausübung  des Wahlrechts zu begeistern. Das aktuelle Projekt „Jugend? Macht! Politik…“ des Stadtjugendrings ist in diesem Sinne sehr zu begrüßen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Neben dem derzeit laufenden Volksbegehren „Hochschulen erhalten“ werden die Potsdamerinnen und Potsdamer ab 16 Jahren bei den Kommunal- und Landtagswahlen 2014 das erste Mal Gelegenheit haben, vom Wahlrecht mit 16 Gebrauch zu machen. Hierfür muss frühzeitig mit der Arbeit begonnen werden, damit die verschiedenen Altersgruppen gut angesprochen werden. In Potsdam kann zur Hebung der Wahlbeteiligung bereits auf die sehr erfolgreiche Erstwählerkampagne zur Kommunalwahl 2008 abgestellt werden. Für 2014 wird es darum gehen, auch die unter 18 Jährigen anzusprechen. Die U18 Wahlen sind hierfür eine gute Möglichkeit. Über mehrere Wochen können sich Jugendliche so in Schule und Jugendeinrichtungen mit Politik und politischen Prozessen auseinandersetzen und erfahren, worüber sie eigentlich entscheiden und wieso auch sie vom jeweiligen Wahlausgang direkt betroffen sind. Für eine erfolgreiche Kampagne ist es wichtig, die politische Sensibilisierung der Bundestagswahl als Aufschlag zu nutzen und über die dicht folgenden Kommunal-, Europa- und Bundestagswahlen mitzunehmen. Da die U18 Wahlen bereits vor der Bundestagswahl – also Mitte September – stattfinden, muss bereits vor Schuljahresbeginn Anfang August ein Fahrplan stehen. Das ist besonders für die bestmögliche Nutzung der zur Verfügung stehenden Fördergelder von EU, Bund und Land sowie die ggf. erforderliche Bereitstellung von städtischen Mitteln Voraussetzung

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