Beschlussvorlage - 13/SVV/0231

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 34-4 “Eichenallee / Grabenstraß ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (siehe Anlage).

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 34-4 "Eichenallee / Grabenstraße" in seinen Geltungsbereichsgrenzen ist gemäß § 1 Abs. 8 BauGB aus dem räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 34 "Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße" herauszulösen (siehe Anlage).

 

3.      Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2011 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Bebauungsplan Nr. 34-4 "Eichenallee / Grabenstraße" erst im weiteren Aufstellungsverfahren bestimmt werden.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

Begründung:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, für den Bereich Eichenallee / Grabenstraße ein Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan einzuleiten. Nähere Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung sowie zu den Planungszielen und zum Planverfahren ergeben sich aus folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

Anlage 1               Begründung               (2 Seiten)

Anlage 2              Geltungsbereich               (1 Seite)

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

r die Durchführung des Planverfahrens fallen keine externen Planungskosten an, da es verwaltungsintern erarbeitet werden soll.

r die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür in der Verwaltung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die in der Verwaltung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen sollen, da das Planverfahren im öffentlichen Interesse liegt, ebenfalls nicht einem Dritten übertragen werden. Auch diese Leistungen sollen daher verwaltungsintern erbracht werden.

 

Realisierungskosten und mögliche Folgekosten:

Angaben zur weiteren zeitlichen Umsetzung des Planverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe des weiteren Planverfahrens eine weitere Konkretisierung hierzu möglich ist. Mit der Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor 2015 zu rechnen.

 

Genauere Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen.

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Anlagen

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