Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0378
Grunddaten
- Betreff:
-
Investitionsplanung und Gebührenentwicklung im Trink- und Abwasserbereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Tel. 2710
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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08.05.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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23.05.2002
|
Beschlussvorschlag
Gemäß
Beschlussfassung v. 10. 10. 2001 zur Vorlage 01/SVV/0748 wird der Bericht
zum
Thema „Trink- und Abwasserentsorgung einschließlich Gebührenentwicklung"
vorgelegt
:
1.
Investitionstätigkeit des Wasserbetriebes Potsdam (WBP)
Die
Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam wurde mit
Wirkung v. 01. 01. 1998 neu geregelt. Dazu wurde zwischen der WBP GmbH und der
Landeshauptstadt Potsdam ein Wasservers- und Abwasserentsorgungsvertrag
abgeschlossen. In den Anlagen 4a/b und 5a/b des Vertrages sind die zu
erbringenden Investitionen (ohne Neubau Kläranlage Nord) vereinbart worden.
Dabei wurden die Ergkenntnisse bis Ende 1997 berücksichtigt.
Die
konkreten Investitionspläne der einzelnen Jahre werden jährlich zwischen der
WBP und der Landeshauptstadt Potsdam abgestimmt und durch den Geschäftsführer
des Wasserbetriebes Potsdam bestätigt.
Aus der
nachfolgenden Übersicht ist zu ersehen, dass man hinsichtlich der Investitonen
unter dem Planansatz geblieben ist. Eine zusätzliche Gebührenbelastung ist aus
der Investitionstätigkeit bis heute nicht abzuleiten.
Netto 1998 1999 2000 2001 2002
Summe
____________________________________________________________________________
vereinbartes
Investitons-
volumen
nach
Anlagen
4a/b
und 5a/b
in
Mio. € 10,9 9,6 9,6 7,7 7,75 45,55
____________________________________________________________________________
umgesetzte
Investitionen
in Mio. € 7,0 8,5 10,4 10,0 7,746 43,646
Invest-
plan
____________________________________________________________________________
2.
Mittelfristige Investitionsplanung bis 2005
Bei der mittelfristigen Planung notwendiger
Investitionsaufgaben sind folgende Randbedingungen zu beachten:
Bei der
Trinkwasserversorung haben die langfristige Sicherung der vorhandenen
Wasserdargebote, die Optimierung der Wasserwerkstechnologien und die Sicherung
der baulichen Anlagen oberste Priorität. Bei der Trinkwasserverteilung ist die
Erfüllung und Umsetzung der neuen Trinkwasser-verordnung erforderlich. Diese
wird ab 01. 01. 2003 gültig sein und neue Anforderungen an Qualität, Menge und
Druck im Verteilungsnetz bis zum Verbraucher stellen.
Weiterhin
sind Resterschließungsmaßnahmen für noch nicht angeschlossene Grundstücke
erforderlich. Des Weiteren ist die Auswechselung von
Trinkwasserbleihausanschlüssen fortzusetzen. Im Bereich Babelsberg,
Brandenburger Vorstadt, Berliner Vorstadt, Nauener Vorstadt und Jägervorstadt
ist das teilweise desolate Trinkwasserrohrnetz zu erneuern.
Bei der
Abwasserentsorgung haben die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen zur
Sicherstellung und Bewirtschaftung der Kanalnetze, die Erschließung nicht
erschlossener Gebiete, wie Grube, Bornim Dorf, Drewitz Ortslage, Eichenallee,
Lendelallee, Forststraße, Katharinenholzstraße, Jagdhausstraße, Unter den
Eichen und Virchowstraße, Priorität. Bei der Erhaltung und Schadensbeseitigung
sind Investitionen in Babelsberg, Berliner Vorstadt, Potsdam Innenstadt,
Brandenburger Vorstadt, Nauener Vorstadt und Teltower Vorstadt notwendig.
-
2 -
Die
planmäßige Sanierung und Unterhaltung vorhandener Abwasserpumpwerke, wie
Pumpwerk Eiche, Pumpwerk Dieselstraße und Pumpwerk Nedlitz muss gewährleistet
werden.
Weiterhin
sind Verpflichtungen aus den Entwicklungs- und Sanierungsgebieten der
Landeshauptstadt zu erfüllen (Entwicklungsgebiet Bornstedter Feld,
Entwicklungsgebiet Babelsberg, Sanierungsgebiete Babelsberg Nord und Süd und
Sanierungsgebiete in der Innenstadt). Im Zuge von Straßenneubaumaßnahmen ist
teilweise mit erheblichen Investi-tionskosten zu rechnen.
Nach
dem bisherigen Kenntnisstand und unter Berücksichtigung o. g. Prioritäten
ergibt sich daraus foldender mittelfristiger Finanzbedarf:
Netto 2003 2004 2005 Summe
_____________________________________________________________________
vereinbartes
Investitionsvolumen
nach
Anlagen 4a/b
und
51/b in Mio. € 4,12 4,42 4,22 12,76
_____________________________________________________________________
notwendige
Investitionen
in
Mio. € 7,335 8,379 6,54 22,25
_____________________________________________________________________
Daraus
ist erkennbar, dass die vertraglich vereinbarten Planansätze um ca. 9,49 Mio. €
überschritten werden und es somit zu einer investitionsbedingten
Gebührenerhöhung kommen kann.
3.
Bisherige Gebührentwicklung
Die
Höhe der Gebühren ist von mehreren Faktoren abhängig. Einen wesentlichen
Einfluss haben die erlöswirksamen Trink- und Abwassermengen, die im Folgenden
dargestellt sind:
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002
___________________________________________________________________________
erlöswirksame
Trinkwassermenge
in
Mio. Kubikmeter 8,159 8,411 8,009 7,666 7,783 7,598 7,495 7,495(Prognose)
___________________________________________________________________________
erlöswirksame
Abwassermenge
in
Mio. Kubikmeter 7,47 7,666 7,393 6,898 6,573 6,464 6,36 6,398(Prognose)
___________________________________________________________________________
Der
Rückgang um 8,2 % der Trink- und 14,4 % der Abwassermengen im
Betrachtungszeitraum ist Folge der Bevölkerungsentwicklung, aber auch des
geänderten Verbrauchsverhaltens der Abnehmer und des Rückganges an Industrie
und Gewerbe.
- 3 -
Die
Gebühren haben sich im Betrachtungszeitraum wie folgt entwickelt:
Brutto 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002
_____________________________________________________________________
Trinkwassergebühr
in DM pro
Kubik-
meter*** 2,51 2,51 2,51 2,69 2,91 2,91 2,91 2,91 (1,49 €)
_____________________________________________________________________
Abwassergebühr
in DM pro
Kubik-
meter 3,50* 3,50* 4,50** 5,17 5,89 5,89 5,89 5,89 (3,01 €)
_____________________________________________________________________
Summe 6,01 6,01 7,01 7,86 8,80 8,80 8,80 8,80 (4,49 €)
_____________________________________________________________________
Anmerkungen:
* Kein gleicher Leistungsumfang wie 1998 und
folgende Jahre, wegen Nichtberücksichtigung
des im
Regiebetrieb des ehemaligen Tiefbauamtes befindlichen Regenwasservermögens.
** 01. 01. 1997 bis 30. 04. 1997 = 3,50 DM pro
Kubikmeter;
01. 05.
1997 bis 31. 12. 1997 = 4,50 DM pro Kubikmeter.
*** Zuzüglich Grundgebühren entsprechend
Zählergröße.
Die
Erhöhung der Gebühren im Betrachtungszeitraum ist Folge der erheblichen
Investitionen nicht nur in die o. g. Leitungs- und Kanalsysteme, sondern auch
in den Neubau der Kläranlage Nord und den Zahlungen an die Landeshauptstadt
Potsdam im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen am Wasserbetrieb an
Dritte.
4.
Gebührenprognose
Bei der
Gebührenprognose für die Jahre 2003, 2004, 2005 muss von folgenden
Randbedingungen ausgagangen werden:
- Die
erlöswirksamen Trinkwassermengen werden voraussichtlich auf 7,0 Mio. Kubikmeter
und die
erlöswirksamen Abwassermengen
voraussichtlich auf 6,1 Mio. Kubikmeter bis 2005 zurückgehen.
- Im
August 2002 liegt die Auswertung der Ermittlung der befestigten Flächen für die
Kalkulation der
Niederschlagswassergebühr vor, so dass
ab 01. 01. 2003 die Regenwassergebühr erhoben werden
kann.
- Da 4
Jahre in Folge allgemeine Preissteigerungen nicht an den Abnehmer weitergegeben
werden,
ist hier die Anpassung erforderlich.
-
4 -
-
Die Ende 1997 kalulierten Investitionsbedarf waren ab 2003 zu gering angesetzt
worden. Da
etwa 50 % der Gebühren für AfA und
Zinsen aufzubringen sind, beeinflusst dieser Mehrbedarf
nicht unerheblich die Gebühren.
-
Die Verwaltungskostenaufwendungen der Landeshauptstadt wurden bisher zu gering
angesetzt. Diese beinhalteten auch die
Abwasserabgabe sowie die gesetzlich neu eingeführte
Niederschlagswasserabgabe und den
Ausgleich nicht vollstreckbarer Gebührenforderungen.
Die genaue Kalkulation für
das Jahr 2003 liegt im September 2002 der Stadtverordneten-
versammlung zur
Beschlussfassung vor. Ziel bei der Gebührengestaltung soll aber sein, ein
Ansteigen über 5,11 € (10
DM) pro Kubikmeter zu vermeiden. Dazu müsste jedoch auch bei
der Abwassergebühr wie im
Trinkwasserbereich eine Grundgebühr eingeführt werden.