Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0378

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Gemäß Beschlussfassung v. 10. 10. 2001 zur Vorlage 01/SVV/0748 wird der Bericht

zum Thema „Trink- und Abwasserentsorgung einschließlich Gebührenentwicklung"

vorgelegt :

 

 

1. Investitionstätigkeit des Wasserbetriebes Potsdam (WBP)

 

Die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam wurde mit Wirkung v. 01. 01. 1998 neu geregelt. Dazu wurde zwischen der WBP GmbH und der Landeshauptstadt Potsdam ein Wasservers- und Abwasserentsorgungsvertrag abgeschlossen. In den Anlagen 4a/b und 5a/b des Vertrages sind die zu erbringenden Investitionen (ohne Neubau Kläranlage Nord) vereinbart worden. Dabei wurden die Ergkenntnisse bis Ende 1997 berücksichtigt.

 

Die konkreten Investitionspläne der einzelnen Jahre werden jährlich zwischen der WBP und der Landeshauptstadt Potsdam abgestimmt und durch den Geschäftsführer des Wasserbetriebes Potsdam bestätigt.

 

Aus der nachfolgenden Übersicht ist zu ersehen, dass man hinsichtlich der Investitonen unter dem Planansatz geblieben ist. Eine zusätzliche Gebührenbelastung ist aus der Investitionstätigkeit bis heute nicht abzuleiten.

 

 

Netto                1998                1999                2000                2001                2002                Summe

____________________________________________________________________________

vereinbartes

Investitons-

volumen nach

Anlagen 4a/b

und 5a/b in

Mio. €               10,9                 9,6                   9,6                   7,7                   7,75                 45,55

____________________________________________________________________________

umgesetzte

Investitionen

in Mio. €             7,0                   8,5                 10,4                10,0                 7,746               43,646

                                                                                                                        Invest-

                                                                                                                        plan

____________________________________________________________________________

 

 

2. Mittelfristige Investitionsplanung bis 2005

 

Bei der mittelfristigen Planung notwendiger Investitionsaufgaben sind folgende Randbedingungen zu beachten:

 

Bei der Trinkwasserversorung haben die langfristige Sicherung der vorhandenen Wasserdargebote, die Optimierung der Wasserwerkstechnologien und die Sicherung der baulichen Anlagen oberste Priorität. Bei der Trinkwasserverteilung ist die Erfüllung und Umsetzung der neuen Trinkwasser-verordnung erforderlich. Diese wird ab 01. 01. 2003 gültig sein und neue Anforderungen an Qualität, Menge und Druck im Verteilungsnetz bis zum Verbraucher stellen.

 

Weiterhin sind Resterschließungsmaßnahmen für noch nicht angeschlossene Grundstücke erforderlich. Des Weiteren ist die Auswechselung von Trinkwasserbleihausanschlüssen fortzusetzen. Im Bereich Babelsberg, Brandenburger Vorstadt, Berliner Vorstadt, Nauener Vorstadt und Jägervorstadt ist das teilweise desolate Trinkwasserrohrnetz zu erneuern.

 

Bei der Abwasserentsorgung haben die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen zur Sicherstellung und Bewirtschaftung der Kanalnetze, die Erschließung nicht erschlossener Gebiete, wie Grube, Bornim Dorf, Drewitz Ortslage, Eichenallee, Lendelallee, Forststraße, Katharinenholzstraße, Jagdhausstraße, Unter den Eichen und Virchowstraße, Priorität. Bei der Erhaltung und Schadensbeseitigung sind Investitionen in Babelsberg, Berliner Vorstadt, Potsdam Innenstadt, Brandenburger Vorstadt, Nauener Vorstadt und Teltower Vorstadt notwendig.

 

 

 

 

 

 

                                                                        - 2 -   

 

 

Die planmäßige Sanierung und Unterhaltung vorhandener Abwasserpumpwerke, wie Pumpwerk Eiche, Pumpwerk Dieselstraße und Pumpwerk Nedlitz muss gewährleistet werden.

 

Weiterhin sind Verpflichtungen aus den Entwicklungs- und Sanierungsgebieten der Landeshauptstadt zu erfüllen (Entwicklungsgebiet Bornstedter Feld, Entwicklungsgebiet Babelsberg, Sanierungsgebiete Babelsberg Nord und Süd und Sanierungsgebiete in der Innenstadt). Im Zuge von Straßenneubaumaßnahmen ist teilweise mit erheblichen Investi-tionskosten zu rechnen.

 

Nach dem bisherigen Kenntnisstand und unter Berücksichtigung o. g. Prioritäten ergibt sich daraus foldender mittelfristiger Finanzbedarf:

 

 

Netto                                     2003           2004           2005           Summe

_____________________________________________________________________

 

vereinbartes

Investitionsvolumen

nach Anlagen 4a/b

und 51/b in Mio. €                        4,12            4,42            4,22            12,76

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notwendige Investitionen

in Mio. €                                7,335          8,379          6,54            22,25

_____________________________________________________________________

 

Daraus ist erkennbar, dass die vertraglich vereinbarten Planansätze um ca. 9,49 Mio. € überschritten werden und es somit zu einer investitionsbedingten Gebührenerhöhung kommen kann.

 

 

3. Bisherige Gebührentwicklung

 

Die Höhe der Gebühren ist von mehreren Faktoren abhängig. Einen wesentlichen Einfluss haben die erlöswirksamen Trink- und Abwassermengen, die im Folgenden dargestellt sind:

 

 

                                 1995       1996       1997       1998       1999       2000       2001       2002

___________________________________________________________________________

 

erlöswirksame

Trinkwassermenge

in Mio. Kubikmeter        8,159       8,411       8,009       7,666       7,783       7,598       7,495       7,495(Prognose)

___________________________________________________________________________

                                                                                                     

erlöswirksame

Abwassermenge

in Mio. Kubikmeter        7,47       7,666       7,393       6,898       6,573       6,464       6,36       6,398(Prognose)

___________________________________________________________________________

 

Der Rückgang um 8,2 % der Trink- und 14,4 % der Abwassermengen im Betrachtungszeitraum ist Folge der Bevölkerungsentwicklung, aber auch des geänderten Verbrauchsverhaltens der Abnehmer und des Rückganges an Industrie und Gewerbe.

 

 

 

 

                                             - 3 - 

 

 

Die Gebühren haben sich im Betrachtungszeitraum wie folgt entwickelt:

 

 

Brutto                          1995            1996            1997      1998      1999    2000      2001    2002

_____________________________________________________________________

 

Trinkwassergebühr

in DM pro Kubik-

meter***                    2,51            2,51            2,51       2,69        2,91    2,91       2,91     2,91 (1,49 €)

_____________________________________________________________________

 

Abwassergebühr

in DM pro Kubik-

meter                           3,50*            3,50*            4,50**   5,17        5,89    5,89       5,89     5,89 (3,01 €)

_____________________________________________________________________

 

Summe                       6,01            6,01            7,01       7,86       8,80     8,80       8,80     8,80 (4,49 €)

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Anmerkungen:

*     Kein gleicher Leistungsumfang wie 1998 und folgende Jahre, wegen Nichtberücksichtigung

       des im Regiebetrieb des ehemaligen Tiefbauamtes befindlichen Regenwasservermögens.

**   01. 01. 1997 bis 30. 04. 1997 = 3,50 DM pro Kubikmeter;

       01. 05. 1997 bis 31. 12. 1997 = 4,50 DM pro Kubikmeter.

*** Zuzüglich Grundgebühren entsprechend Zählergröße.

 

 

Die Erhöhung der Gebühren im Betrachtungszeitraum ist Folge der erheblichen Investitionen nicht nur in die o. g. Leitungs- und Kanalsysteme, sondern auch in den Neubau der Kläranlage Nord und den Zahlungen an die Landeshauptstadt Potsdam im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen am Wasserbetrieb an Dritte.

 

 

4. Gebührenprognose

 

Bei der Gebührenprognose für die Jahre 2003, 2004, 2005 muss von folgenden Randbedingungen ausgagangen werden:

 

- Die erlöswirksamen Trinkwassermengen werden voraussichtlich auf 7,0 Mio. Kubikmeter und die

  erlöswirksamen Abwassermengen voraussichtlich auf 6,1 Mio. Kubikmeter bis 2005 zurückgehen.

 

- Im August 2002 liegt die Auswertung der Ermittlung der befestigten Flächen für die Kalkulation der

  Niederschlagswassergebühr vor, so dass ab 01. 01. 2003 die Regenwassergebühr erhoben werden 

  kann.

 

- Da 4 Jahre in Folge allgemeine Preissteigerungen nicht an den Abnehmer weitergegeben werden,

  ist hier die Anpassung erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                        - 4 -

 

 

- Die Ende 1997 kalulierten Investitionsbedarf waren ab 2003 zu gering angesetzt worden. Da 

  etwa 50 % der Gebühren für AfA und Zinsen aufzubringen sind, beeinflusst dieser Mehrbedarf

  nicht unerheblich die Gebühren.

 

- Die Verwaltungskostenaufwendungen der Landeshauptstadt wurden bisher zu gering

  angesetzt. Diese beinhalteten auch die Abwasserabgabe sowie die gesetzlich neu eingeführte

  Niederschlagswasserabgabe und den Ausgleich nicht vollstreckbarer Gebührenforderungen.

    

 

    Die genaue Kalkulation für das Jahr 2003 liegt im September 2002 der Stadtverordneten-

    versammlung zur Beschlussfassung vor. Ziel bei der Gebührengestaltung soll aber sein, ein   

    Ansteigen über 5,11 € (10 DM) pro Kubikmeter zu vermeiden. Dazu müsste jedoch auch bei

    der Abwassergebühr wie im Trinkwasserbereich eine Grundgebühr eingeführt werden.

 

 

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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