Antrag - 13/SVV/0215
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Fernwärmesatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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08.05.2013
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04.09.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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04.06.2013
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20.08.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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29.05.2013
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28.08.2013
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche Auswirkungen eine Änderung der Fernwärmesatzung der Stadt Potsdam hat, mit dem Ziel der Aufhebung des Anschluss- und Benutzungszwangs für Gebäude mit dezentraler Kraft-Wärme-Kopplung im Fernwärmevorranggebiet, die bei gleicher Wärmebereitstellung zu einer niedrigeren nachgewiesenen CO2-Emission führen. Dabei sind sowohl die Kohlendioxidminderungspotenziale als auch die die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Betrieb des Fernwärmenetzes sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen zu untersuchen.
Erläuterung
Begründung:
Bisher sind lediglich dezentrale Anlagen vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit, die auf Basis überwiegend regenerativer Energie betrieben werden. Das Prüfergebnis soll insbesondere Auskunft darüber erteilen, ob mit der angefragten Ausdehnung der Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zusätzliche Kohlendioxidminderungspotenziale erschlossen werden können.
Der Anschlusszwang schränkt die freie Marktauswahl der Gebäudenutzer bei Wärmeversorgungslösungen und den Wettbewerbsgrundsatz stark ein. Vor diesem Hintergrund steht die EWP in einer besonderen Verantwortung und es sollte darauf geachtet werden, dass die Fernwärmeversorgung eine höhere CO2-Einsparung erzielt als andere Versorgungslösungen.
Das primäre Ziel eines jeden Klimaschutzkonzeptes sollte der Klimaschutz, also die CO2-Einsparung sein. Die KWK-Fernwärme mit fossilem Brennstoff und einem Gesamtnutzungsgrad von 76,1 % ist also, wie jede andere CO2-Einsparmaßnahme, ein Mittel zum Zweck.