Beschlussvorlage - 13/SVV/0312

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Änderung des Gesellschaftsvertrages der ProPotsdam GmbH gemäß Anlage.

Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

 

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

r die ProPotsdam GmbH gilt gegenwärtig der Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 02.12.2005, zuletzt geändert am 01.02.2012. Die letzte Änderung betraf die Erweiterung des Aufsichtsrates auf zwölf Mitglieder.

 

Am 30.01.2013 hat die Stadtverordnetenversammlung den überarbeiteten Mustergesellschaftsvertrag für Mutterunternehmen der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen (DS Nr. 12/SVV/0827). Die Überarbeitung des Mustergesellschaftsvertrages erfolgte vor dem Hintergrund der Änderungen der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und aufgrund der Empfehlungen der Transparenzkommission. Ferner wurde beschlossen, dass die Gesellschaftsverträge der Holdinggesellschaften der Landeshauptstadt Potsdam an die Regelungen des Mustergesellschaftsvertrages anzupassen sind.

 

Auf Grundlage des Mustergesellschaftsvertrages für Mutterunternehmen wurde der Gesellschaftsvertrag der ProPotsdam GmbH überarbeitet. In der beiliegenden Synopse werden der derzeit gültige Gesellschaftsvertrag der ProPotsdam und der Vorschlag eines angepassten Gesellschaftsvertrages für die ProPotsdam GmbH gegenübergestellt.

 

Die kommunalrechtlichen Vorgaben - insbesondere nach § 96 Abs. 1 BbgKVerf - sind im angepassten Gesellschaftsvertrag gesichert.

 

Der Katalog der zustimmungspflichtigen Geschäfte im angepassten Gesellschaftsvertrag der ProPotsdam GmbH entspricht dem des Mustergesellschaftsvertrages. Bei der Festlegung der Wertgrenzen in § 7 Abs. 1 und § 10 Abs. 5 des angepassten Gesellschaftsvertrages wurden unternehmensspezifische Besonderheiten berücksichtigt.

 

In § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages ist wie bisher geregelt, dass drei der zwölf Mitglieder von der Gesellschafterversammlung bestellt werden. Es handelt sich dabei um sachverständige Dritte, die nicht Vertreter der Gemeinde sind. In Abstimmung mit dem Ministerium des Inneren ist dies nun mit einem Vorschlags- bzw. Benennungsrecht von externen sachkundigen Fachverbänden verbunden. Das Vorschlags- bzw. Benennungsrecht für das Mitglied, welches Volljurist sein soll, soll die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, für das Mitglied mit speziellen Erfahrung im Bankwesen soll der Ostdeutsche Sparkassenverband (OSV) und für das Mitglied mit speziellen Erfahrung in der Wohnungswirtschaft soll der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. (BBU) wahrnehmen.

 

Diese drei Fachverbände wurden im Vorfeld angeschrieben und - vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum angepassten Gesellschaftsvertrag der ProPotsdam GmbH - deren generelle Bereitschaft der Wahrnehmung des Vorschlags- bzw. Benennungsrechts für jeweils ein Mitglied des Aufsichtsrates der ProPotsdam GmbH erfragt. Die Fachverbände haben ihr Interesse bekundet, das Vorschlags- bzw. Benennungsrecht wahrzunehmen.

 

 

II. Handlungsbedarf

 

Gemäß § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über den wesentlichen Inhalt von Satzungen von Gesellschaften, an denen die Landeshauptstadt Potsdam unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält.

 

Somit wird der angepasste bzw. überarbeitete Gesellschaftsvertrag der ProPotsdam GmbH nochmals separat der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

III. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der ProPotsdam GmbH sind die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam und das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...