Beschlussvorlage - 13/SVV/0450

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 137 “Heinrich-Mann-Allee“ ist als einfacher Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2a i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).

 

  1. Die erforderliche Prioritätenfestlegung zu diesem Planverfahren soll erst im weiteren Verfahren erfolgen.
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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

 

Im Hinblick auf das Einzelhandelskonzept der Landeshauptstadt Potsdam (DS Nr. 08/SVV/0415 vom 10.09.2008) besteht das Erfordernis im Bereich der Heinrich-Mann-Allee einen Bebauungsplan aufzustellen. Nähere Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung sowie zu den Planungszielen und zum Planverfahren ergeben sich aus folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Planungs-bzw. Verfahrenskosten

 

Mit der Einleitung des Planverfahrens sind keine externen Planungskosten zu erwarten, da das Planverfahren verwaltungsintern erarbeitet werden soll.

r die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen können aufgrund der im Aufstellungsbeschluss formulierten Planungsziele (Sicherung städtebaulicher Qualitäten) nicht einem Dritten übertragen werden und werden daher verwaltungsintern erbracht.

 

Realisierungskosten

 

Bei Inkraftsetzen der Planung sind voraussichtlich keine Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten.

 

Folgekosten

 

gliche Folgekosten nach Realisierung der Planung werden nicht erwartet.

 

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Anlagen

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