Beschlussvorlage - 13/SVV/0476

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Das Uferwegekonzept ist als Grundlage des weiteren Verwaltungshandelns r die künftige Uferwegeentwicklung in den Ortsteilen anzuwenden.

 

Das Uferwegekonzept für die Ortsteile soll zusammen mit dem 2002 beschlossenen Uferwegekonzept für das damalige Stadtgebiet nach Überprüfung und Aktualisierung der dortigen Zielaussagen als Grundlage der gemäß DS 12/SVV/0280 zu erarbeitenden Umsetzungsstrategie für die Uferkonzeption dienen.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

 

Begründung:

 

Durch das Uferwegekonzept für die Ortsteile wird die mit DS 01/SVV/0330 vorgelegte und 2002 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Uferkonzeption für das damalige Stadtgebiet räumlich ergänzt.

 

Als Planungsgrundlagen wurden die bestehende Erschließungsqualität, die Eigentumsverhältnisse und die Erholungseignung (einschließlich Umweltrestriktionen) der Uferabschnitte in den Ortsteilen ermittelt und bewertet. Hinsichtlich des Zielzustands und der Handlungsziele in den einzelnen Uferabschnitten wurde der aktuelle Stand der Bauleitplanung berücksichtigt, insbesondere auch die Entwicklungsabsichten im Bereich der ehemaligen Kaserne Krampnitz und die damit verbundenen Anforderungen nach Erschließung des Krampnitzseeufersr die Naherholung der künftig dort ansässigen Wohnbevölkerung.

 

Nach Beschlussfassung des Uferkonzeptes für die Ortsteile soll nach Überprüfung und Aktualisierung der Zielaussagen des Uferwegekonzeptes für das bisherige Stadtgebiet eine Zusammenfassung der Teilkonzepte erfolgen und auf dieser Grundlage die Umsetzungsstrategie Uferkonzeption gemäß DS 12/SVV/0280 erarbeitet werden. Die Einbringung in die Stadtverordnetenversammlung ist für die zweite Jahreshälfte 2014 geplant.

 

Das Uferwegekonzept für die Ortsteile ist als Anlage beigefügt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Unmittelbar entstehen keine Kosten durch die Beschlussfassung des Konzeptes. Folgekosten ergeben sich bei projektbezogener Realisierung der einzelnen im Konzept vorgesehenen Maßnahmen. Zu erwartende Kosten werden, soweit sie anhand von hinreichend konkreten Projekten zu ermitteln sind, im Rahmen der Erarbeitung der Umsetzungsstrategie erhoben.

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Anlagen

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