Antrag - 13/SVV/0496

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert,r die Straßenreinigungssatzung 2014/2015 die Einführung einer Reinigungsklasse 3a vorzusehen. In diese Reinigungsklasse sollen alle bisher in der Reinigungsklasse 3 aufgeführten Straßen, außer die nachfolgend genannten Straßen, übertragen werden. Folgende Straßen verbleiben in der Reinigungsklasse 3:

  • Garnstraße
  • Karl-Liebknecht-Str. von Großbeerenstr. bis Semmelweißstr.
  • Rudolf-Breitscheid-Str. von Alt Nowawes bis Plantagenstr.
  • Tuchmacherstr. von Garnstr. bis Spindelstr.

In der Reinigungsklasse 3a erfolgt in allen Modulen nur noch eine 14tägige Reinigung. In der Reinigungsklasse 3 erfolgt unverändert eine wöchentliche Reinigung in allen Modulen.

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Erläuterung

Begründung:

Mit der Einführung der Reinigungsklasse 3 (Innenstadt Babelsberg) im Jahr 2013 hat sich die Sauberkeit in dem betreffenden Bereich positiv verändert. Es ist nicht auszuschließen, dass zwischen den Hauptgeschäftsstraßen und den weniger verschmutzten Straßen in der Babelsberger Innenstadt eine differenzierte Reinigungshäufigkeit möglich ist. Daher soll zukünftig in den Hauptgeschäftsstraßen weiterhin eine wöchentliche Reinigung erfolgen, hingegen in den anderen Straßen der Babelsberger Innenstadt nur noch 14tägig gereinigt werden. Der Stadtverordnetenversammlung ist rechtzeitig vor Ende der Laufzeit der Strenreinigungssatzung 2014/2015 zu berichten, ob sich diese Absenkung der Reinigungsleistung negativ auf die Sauberkeit in den betreffenden Straßen ausgewirkt hat.

 

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Anlagen

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