Antrag - 13/SVV/0495

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam veräert keine Grundstücke für Wohnungsbau an private Investoren, ohne daran konkrete Bedingungen zu knüpfen:

 

1. Der Investor verpflichtet sich zur Einhaltung der Mietenbremse, wie sie für die ProPotsdam gilt.

2. Er muss einen angemessenen Anteil Wohnungen schaffen, für die eine Mietpreisbindung gilt. Diese Wohnungen können sich auch im bisherigen Bestand in Potsdam befinden.

3. Ebenso muss klar geregelt sein, bis wann das Grundstück spätestens bebaut sein muss.

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Erläuterung

Begründung:

Auch private Investoren können beim Kauf von städtischen Grundstücken verpflichtet werden, gewisse Standards einzuhalten. So kann die Mietenbremse auch über die ProPotsdam hinaus Wirksamkeit auf mehr Wohnungen in Potsdam erlangen. Auch kann ähnlich den Modellen in München oder Hamburg eine Verpflichtung für einen gewissen Anteil Mietpreisgebundener Wohnungen auferlegt werden. Um Spekulationen mit Grundstücken vorzubeugen, können auch konkrete Zeitpläne bzgl. Baubeginn und Bauvollendung vertraglich vereinbart werden.

 

 

 

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