Beschlussvorlage - 13/SVV/0507
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kindertagesbetreuungsangeboten für das Kita- Jahr 2013/2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.09.2013
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06.11.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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18.09.2013
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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26.09.2013
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Maßnahmen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kindertagesbetreuungsangeboten für das Kita- Jahr 2013/2014 sowie Ausblick auf Folgejahre:
1. Bereitstellung von insgesamt 15.249 Plätzen (Jahresdurchschnitt) in Potsdam gemäß §§ 1,12 Kita- Gesetz bei 48 freien Trägern für das Kita- Jahr 2013/14. Enthalten sind 71 Plätze in drei Einrichtungen außerhalb der Bedarfsplanung. Die Verteilung der Plätze im Bedarfsplan erfolgt gemäß der Anlagen 1 bis 6 auf 115 Kindertagesstätten, 7 Andere Kinderbetreuungsangebote (AKi), 4 pädagogisch begleitete Spielgruppen, einer Eltern-Kind-Gruppe sowie Tagespflege.
2. Belegung von 320 Plätzen in anderen Gemeinden und Berlin durch Potsdamer Kinder.
3. Finanzierung der Neuaufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden im Planungszeitraum nur dann, wenn eine entsprechende Zustimmung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie der Landeshauptstadt Potsdam eingeholt wurde und der Kostenausgleich mit der abgebenden Gemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG sichergestellt werden kann.
4. Ausbau vorhandener Einrichtungen sowie Errichtung neuer Platzkapazitäten zur bedarfsgerechten Versorgung mit Kindertagesbetreuungsplätzen (§ 12 KitaG) gemäß demografischer Entwicklung und neuer Rechtslage ab 01.08.2013 (§ 24 SGB VIII) in Zusammenarbeit mit freien Trägern.
5. Herausnahme der Kita „St. Nikolai“ (Fr.-Ebert-Str. 78, 14469 Potsdam) in Trägerschaft des Diakonischen Werkes aus der Kita-Bedarfsplanung mit Wirkung zum 01.08.2014.
Erläuterung
Begründung:
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung nach den §§ 1, 12 Kita- Gesetz des Landes Brandenburg zu gewährleisten. Der Leistungsverpflichtete hat in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe einen Bedarfsplan aufzustellen und fortzuschreiben.
Der Umfang des Platzangebotes entspricht dem voraussichtlich durchschnittlichen Bedarf innerhalb des Kita- Jahres 2013/2014. Die Nachfrage und der sich daraus ergebende Bedarf an Plätzen schwankt innerhalb des Kita- Jahres und ist i.d.R. am Stichtag 01.09. am höchsten. Grundlagen für die Planung der Struktur des Platzangebotes für den Zeitraum September 2013 bis zum August 2014 sind:
- Sozialgesetzbuch (SGB). Achtes Buch (VIII). Kinder- und Jugendhilfe. Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBI. I S. 1163), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBL. I S. 1696)
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld – und Elternzeitgesetz – BEEG vom 01.01.2007)
- Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe – Kindertagesstättengesetz (KitaG), Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juni 1992 (GVBI.I. S. 178), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2007 (GVBl. I. S. 110)
- Leitlinien der Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Potsdam (DS 03/SVV/0517)
- Rahmenkonzept zur sozialraumorientierten Jugendhilfeplanung und -steuerung der Landeshauptstadt Potsdam (DS 05/SVV/0435)
- Jugendhilfeplan der Landeshauptstadt Potsdam (DS 09/SVV/0530)
- aktualisierte Vorausberechnung der Bevölkerungsentwicklung (Prognosezahlen vom 20. Dezember 2012, Bereich Statistik und Wahlen)
- Registerdatei Einwohnerwesen und Meldeangelegenheiten vom 01.03.2013
- die Anzahl der belegten Plätze am 01.03.2013
- einrichtungskonkrete Sachstandsmitteilungen
- integrierte Schulentwicklungs-/ Hortplanung, Stand 25. Januar 2013
Die Bevölkerungsentwicklung in den Altersgruppen von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters zwingt die Verwaltung auf Grund der kontinuierlichen Erhöhung der Anzahl der in Potsdam lebenden Kinder zum Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten. Der Zuzug von Familien mit Kindern im Kita- Betreuungsalter hält an. Ein Anstieg der Erwerbstätigkeit beider Eltern ist zu verzeichnen. Ausgehend davon ist ein weiterer Platzausbau erforderlich, da dadurch die Nachfrage (mit vorhandenem Rechtsanspruch) auf Kindertagesbetreuung vor allem im Krippenalter gestiegen ist. Die Neuregelung des zum 01.08.2013 in Kraft tretenden § 24 SGB VIII durch das „Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz KiföG)“. Danach hat jedes Kind ab dem 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kita- Platz unabhängig von sonstigen Voraussetzungen wie z.B. der Erwerbstätigkeit der Eltern haben wird. Dies erfordert ohnehin einen weiteren Ausbau des Angebotes an Kindertagesbetreuung.
Das Angebot sowie der Ausbau der Angebote der Kindertagesbetreuung müssen für Kinder und Eltern verlässlich sein. Nur mit dieser Voraussetzung ist die Aufnahme in den Kita-Bedarfsplan zu vertreten. Der Standort der Kita „St. Nikolai“ mit 30 Plätzen wurde als Übergangslösung in den Bedarfsplan aufgenommen und hat sich betreffs der Rahmenbedingungen als nicht stabil und verlässlich erwiesen. In Übereinstimmung mit dem Träger Diakonisches Werk Potsdam wird deshalb die Herausnahme aus der Bedarfsplanung empfohlen.
Der Schulentwicklungsplan und die fortlaufende Aktualisierung der Schülerzahlen dient dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie als Orientierung bei der Planung der erforderlichen Hortplätze. Auf das veränderte Anwahlverhalten und die sich vollziehende Entwicklung bei Kindern im Grundschulalter muss in jeder Einrichtung bezogen auf die erforderlichen Rahmenbedingungen (Raum- und Gebäudekapazitäten) schnell und flexibel reagiert werden. Hier erfüllen die Geschäftsbereiche 2 und 3 gemeinsam die Pflicht, rechtzeitig die Konsequenzen aus vorliegender Bevölkerungsprognose sowie den allgemeinen und spezifischen Entwicklungstendenzen zu ziehen. Konkrete schul- und klassenspezifische Hortplanzahlen sind in der integrierten Schulentwicklungs-/ Hortplanung dargestellt. Auch die steigende Schülerzahl an den Grundschulen in freier Trägerschaft erfordert die adäquate Bereitstellung von schulortnahen Hortplätzen. In diesen Schulen werden auch verstärkt Kinder aufgenommen, die nicht in Potsdam wohnen. Damit begründet sich u.a. die Belegungszahl von Kindern aus anderen Gemeinden in der Landeshauptstadt Potsdam.
Ausgangszahlen für den Planungszeitraum Kita Jahr 2013/2014
Altersgruppe (Jahr) | Gesamtzahl der in Potsdam lebenden KinderPlan 2014 |
Kinderkrippe | 5.040 |
Kindergarten | 5.530 |
Hort (Schuljahr 1 – 6) | 9.030 |
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Insgesamt | 19.600 |
I. Platzbedarf in der Landeshauptstadt Potsdam für Kinder in folgenden Altersgruppen;
Die folgenden Platzbedarfszahlen für Potsdamer Kinder errechnen sich aus der städtischen Bevölkerungsprognose und aktuellen Versorgungsquoten, die auf Grundlage der Belegung (zzgl. Warteliste) am 01.03.2013 ermittelt wurden. Für Kinder aus anderen Gemeinden, die in Potsdam einen Platz belegen (z.B. in Betriebs-Kitas) ist die Belegung am 01.03.2013 Planungsgrundlage.
0 – 3 Jahre:
5.040 in Potsdam lebende Kinder x 65 % = 3.276 Plätze für Potsdamer Kinder
zuzüglich für Kinder aus anderen Gemeinden: = 60 Plätze
Gesamtbedarf: = 3.336 Plätze
3 Jahre bis Schuleintritt:
5.530 in Potsdam lebende Kinder x 96,35 % = 5.324 Plätze für Potsdamer Kinder
zuzüglich für Kinder aus anderen Gemeinden: = 232 Plätze
Gesamtbedarf: = 5.556 Plätze
Hortalter
9.030 in Potsdam lebende Kinder x 65,25 % = 5.889 Plätze für Potsdamer Kinder
zuzüglich für Kinder aus anderen Gemeinden: = 468 Plätze
Gesamtbedarf: = 6.357 Plätze
Gesamt für Potsdamer Kinder in Potsdam: = 14.489 Plätze
Gesamt: (inkl. Kinder aus anderen Gemeinden): = 15.249 Plätze
II. Platzbedarf außerhalb Potsdams für Kinder der Landeshauptstadt Potsdam
Hinzu kommen 320 Plätze für Potsdamer Kinder, die in anderen Gemeinden bzw. Städten
einen Kita-Platz (inkl. Tagespflege) belegen. Bei der Ermittlung der Versorgungsquote blieben
diese Plätze unberücksichtigt.
III. Gesamtplanung: 14.489 Plätze für Betreuung Potsdamer Kinder in Potsdam 760 Plätze für Betreuung auswärtiger Kinder in Potsdam
320 Plätze für auswärtige Betreuung Potsdamer Kinder 15.569 Plätze
Verteilung des Platzbedarfs in Potsdam auf Betreuungsformen im Überblick
2013/14 | 0 – 3 Jahre | 3 Jahre - Schuleintritt | Hortalter |
Plätze in Kindertagesstätten | 2.965 | 5.556 | 6.141 |
Tagespflegeplätze
| 311 | - | - |
Spielgruppenplätze/ Eltern-Kind-Gruppen
| 60 | - | - |
Aki-Plätze (Andere Kinderbetreuung) | - | - | 216 |
Gesamt:
| 3.336 | 5.556 | 6.357 |
Vergleich Jahresdurchschnitts - Planung 2012/2013 mit - Planung 2013/2014
| Kinderzahlen laut Statistik | Belegungsquoten lt. Plan | ||||
Altersgruppe | 2013 | 2014 | Differenz | 2012/13 | 2013/14 | Differenz |
0 – 3 Jahre | 5.005 | 5.040 | + 35 | 58,00 % | 65,00 % | + 7,00 % |
3 Jahre bis Schuleintritt | 5.537 | 5.530 | - 07 | 96,21 % | 96,35 % | + 0,14 % |
1.- 6. Schuljahr (Hort) | 8.716 | 9.030 | + 314 | 63,72 % | 65,25 % | + 1,53 % |
gesamt | 19.258 | 19.600 | + 342 |
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Altersgruppe | Platzbedarf 2012/13 ohne und mit Kindern aus Fremdgemeinden | Platzbedarf 2013/14 ohne und mit Kindern aus Fremdgemeinden | Differenz ohne und mit Kindern aus Fremdgemeinden |
0 – 3 Jahre | 2.948 3.003 | 3.276 3.336 | + 328 + 333 |
3 Jahre bis Schuleintritt | 5.331 5.536 | 5.324 5.556 | - 07 + 20 |
1.- 6. Schuljahr (Hort) | 5.554 6.054 | 5.889 6.357 | + 335 + 303 |
Gesamt: Kinder in anderen Gemeinden Plätze gesamt: davon: betreute Kinder außerhalb Bedarfsplan
| 13.833 14.593 + 364
14.957
65 | 14.489 15.249 + 320
15.569
71 | + 656 - 44
+ 612
+ 06 |
Die Maßnahmen zur Umsetzung des erhöhten Platzbedarfs in allen Altersgruppen um 656 Plätze im Vergleich zum Kita-Jahr 2012/13 sind den Anlagen zu entnehmen. Sie enthalten die Summen geplanter Plätze pro Einrichtung. Die Kapazitäten umfassen die Höchstaufnahmemöglichkeiten, die in der Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes festgelegt wurden. Die Gegenüberstellung der unbefristeten Kapazitäten (siehe Anlagen) zum Bedarf 2013/2014 verdeutlichen, dass ein Platzausbau weiterhin erforderlich ist.
Die tatsächliche Belegung kann von der Planung abweichen, da die Eltern gemäß SGB VIII ein Wunsch- und Wahlrecht haben. Aus diesem Grunde und zur Erfüllung des § 80 (1) 3. SGB VIII, der zur ausreichenden Planung unvorhergesehener Bedarfe verpflichtet, soll die Verfügbarkeit von Plätzen bei den Trägern über dem ermittelten oben ausgewiesenen durchschnittlichen Platzbedarf liegen. Aus diesem Grunde ist der ausgewiesene Platzausbau zu forcieren.
Finanziert werden nicht die vorgehaltenen, sondern nur die belegten Plätze.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Landeshauptstadt Potsdam gewährt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe den freien Trägern für Angebote der Kindertagesbetreuung auf Antrag Zuschüsse gem. § 16 Absatz 2 und 3 Kita-Gesetz. Anwendung findet die geltende Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam.
Der Platzbedarf für Kindertagesbetreuung in der Landeshauptstadt Potsdam steigt gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 5,7 % an. Dies wurde im Rahmen der Haushaltsplanung 2013/2014 (vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2013/14) berücksichtigt und in den Produkten 36100 und 36501/36502 abgebildet.
Die Platzzahlen der Bedarfsplanung liegen wegen der Zugrundelegung aktuellerer Daten leicht unter denen der Haushaltsplanung 2013/2014, so dass von der Auskömmlichkeit der finanziellen Mittel, vorbehaltlich von Sonderbedarfen und Steigerung der angenommenen durchschnittlichen Kostensätze, ausgegangen wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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