Beschlussvorlage - 13/SVV/0651

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Die Abwägung der Stellungnahmen der beteiligten Betroffenen wird gemäß Anlage 2 gebilligt.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung tritt der Maßgabe gemäß Anlage 1, die im Rahmen der
    Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch das Ministerium für Infrastruktur und
    Landwirtschaft des Landes Brandenburg ausgesprochen wurde, bei.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat den Flächennutzungsplan (FNP) in ihrer Sitzung am 30. Januar 2013 beschlossen. Der Oberbürgermeister reichte den beschlossenen Flächennutzungsplan am 12. Februar 2013 zur Genehmigung ein. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) machte von der gesetzlich zulässigen Regelung Gebrauch und verlängerte die Genehmigungsfrist von drei Monaten aus besonderen Gründen um weitere drei Monate.

 

Der Flächennutzungsplan wurde mit Schreiben des MIL vom 06. August 2013 genehmigt.

Die Genehmigung enthält die Maßgabe, die Bauflächendarstellung im nordöstlichen Bereich der ehemaligen Kaserne Krampnitz zu reduzieren. Voraussetzung für die Veröffentlichung der Genehmi­gung und damit für die Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes ist die Zustimmung (der Beitritt) der Stadtverordnetenversammlung zu der mit der Genehmigung verbundenen Maßgabe.

D.h. mit der Zustimmung / dem Beitritt zur Maßgabe wird diese in den Flächennutzungsplan übernommen. Damit entspricht er der Genehmigung und kann veröffentlicht werden.

 

Bei der Maßgabe handelt es sich um die Übernahme der Auflage des Zielabweichungsbescheides der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin - Brandenburg (GL) für die Entwicklung der ehemaligen Kaserne Krampnitz mit dem Schwerpunkt Wohnungsbau vom  April 2013 für den entsprechenden Bereich.

 

Inhaltlich wurde in dieser Auflage gefordert, den Niederungsbereich im Nordosten des Kasernengeländes im Übergang zur Döberitzer Heide von Bebauung freizuhalten. Davon ist eine Fläche in einer Größe von etwa sechs  Hektar betroffen. Diese Auflage wird in der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Darstellung einer Grünfläche anstatt von Wohn- bzw. Mischgebietsflächen umgesetzt. (Anlage 1)

 

Da von dieser Veränderung verschiedene Grundstückseigentümer betroffen sind, wurden die Betroffenen ermittelt, ihnen der Sachverhalt geschildert und ihnen mit angemessener Frist die Möglichkeit zu einer Stellungnahme gegeben. Dabei wurden auch diejenigen als Betroffene beteiligt, die nicht Eigentümer der in Rede stehenden Flächen sind, aber in den jeweiligen Grundbüchern eine Auflassungsvormerkung für die betreffenden Flächen eingetragen haben.

 

Alle beteiligten Betroffenen haben selbst, oder durch einen Bevollmächtigten eine Stellungnahme abgegeben.

Von den acht Beteiligten konnten die Schreiben an zwei Gesellschaften (TGP Listed Building Limited, Hannover und TGP Resort Limited, Hannover) durch die Post nicht an die Adresse zugestellt werden, mit der sie im Handelsregister eingetragen sind. Sie konnten jedoch über ihre Niederlassung Potsdam erreicht werden.

Von diesen acht Beteiligten haben sich sieben als mit der Maßgabe einverstanden erklärt, bzw. nichts dagegen einzuwenden. Ein Beteiligter (Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg NL West) hat zwei Einwendungen, die aber gegenstandslos sind (Anlage 2).

 

Von der Maßgabe betroffen ist auch die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Entwicklungsmaßnahme Krampnitz. Hier hat aber die Voruntersuchung gezeigt, dass städtebaulich ausreichend Spielräume bestehen, die Ziele der Entwicklungsmaßnahme zu erreichen, dass die Übernahme der Maßgabe aus der Genehmigung des FNP durch das MIL keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umsetzung der Entwicklungsziele der Satzung hat, oder diese unmöglich machen.

 

Da die beteiligten Betroffenen keine relevanten, der Maßgabe widersprechenden Stellungnahmen abgegeben haben und eigene städtische Belange dieser nicht entgegenstehen, wird empfohlen, der Maßgabe beizutreten.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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