Mitteilungsvorlage - 13/SVV/0713

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

 

  1. Allgemeines

 

Das Schulwegsicherungskonzept als Grundlage für konkrete Maßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherung wurde im Jahre 2009 nach umfangreichen Untersuchungen zu jedem einzelnen Standort erarbeitet. Im Rahmen dieses Konzeptes werden IST- und den SOLL-Zustand für alle Standorte benannt und für jeden Einzelfall die erforderlichen Maßnahmen und die Zeiträume zu ihrer Erledigung auflistet. Aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Stadt war in diesem Konzept bereits ausführlich dargelegt worden, dass nicht alle vorgeschlagenen Maßnahmen zeitgleich realisiert werden können.

 

Die im Schulwegsicherungskonzept getroffenen Festlegungen erfahren eine Aktualisierung  im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Verkehrsschauen, bei denen eine Überprüfung der Verkehrswege im Umfeld von Kindereinrichtungen und Schulen gemäß dem Brandenburgischen Schulgesetz § 4 Absatz 3 durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgt. Darüber hinaus sind in der Folge Hinweise seitens der Bürgerschaft, von Schulen / Polizei / Institutionen eingegangen, die von der Straßenverkehrsbehörde weitergehenden Überprüfungen unterzogen wurden. Das gilt auch für Hinweise, die von Stadtverordneten bzw. einzelnen Fraktionen kamen.

Bei bestehenden Fragen oder Problemstellungen zu Schul- bzw. Kita-Standorten oder Schulwegsicherungen, werden fachliche Einschätzungen vom Straßenbaulastträger, der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde vom Fachbereich Bildung und Sport eingeholt und in enger Zusammenarbeit mit diesen Bereichen bzw. Institutionen bearbeitet. Problemfelder werden durch die Straßenverkehrsbehörde analysiert und grundsätzlich als Einzelfall unter genauester Bewertung der speziellen Örtlichkeit und der aktuellen Rechtslage betrachtet und bewertet.

 

Zudem erfolgen Anhörungen gemäß §§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) zur beabsichtigten Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, entsprechend §§ 37-43 der StVO durch die Straßenverkehrsbehörde.

 

r 2014 ist die Aktualisierung des Schulwegsicherungskonzeptes geplant.

 

 

2. Breite Partizipation und Einbeziehung

 

Zudem wurden in Verantwortung des Stadtjugendringes bzw. des Kinder- und Jugendbüros in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen durch geeignete Formen wie Spielplatzkommission, Kiezdetektive etc. Schulwegsicherheit durch Kinder "gemessen" und für die Jugendhilfe- und Schulwegsicherungsplanung verwertet (Drewitz, Babelsberg, Innenstadt, West).

 

Weitere Partizipationsprojekte werden in den kommenden Jahren im Potsdamer Norden im Hinblick auf die weitere Verdichtung (Krampnitz) in Anwendung gebracht.

 

Zudem wurde mit der Umfrage zur Schulwegsicherheit, an der sich 53,7 % aller angeschrieben Schüler / Eltern beteiligt haben, eine umfassende Abfrage an allen Potsdamer Schulen und Schulen mit Primarstufe durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Schulweg von knapp 70 % der Befragten als sicher eingestuft wurde. Die genannten Hinweise wurden den Schulen zur Verfügung gestellt und in jedem Einzelfall geprüft.

 

3. Maßnahmen

 

In Auswertung vorgenannter Hinweise stellen sich erforderliche und unterstützende Maßnahmen dar.

 

Bei dem Vorschlag, Fußngerüberwege verstärkt einzurichten sind strenge Vorgaben zu berücksichtigen. Zudem zeigen Erfahrungen der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei, dass Fußngerwege bzw. Zebrastreifen erfahrungsgemäß eine weniger sichere Überquerungshilfe für Kinder darstellen. Sie fühlen sich auf dem Zebrastreifen genauso sicher wie auf einem ampelgeregelten Überweg. Die Verhaltensweisen der Fahrzeugführer sind jedoch hinsichtlich der erforderlichen Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme nicht in jedem Fall adäquat.

 

Erforderliche verkehrsrechtliche Maßnahmen:

 

Hier sind insbesondere notwendige verkehrsrechtliche Anordnungen  (z.B. Halteverbote an der Neuen Grundschule in der Flotowstraße, Einrichtung einer Einbahnstraße an der Grundschule 3 im Bornstedter Feld) und die temporäre Lichtzeichenanlage für den Ausweichstandort der Eisenhart-Schule (24) zu nennen.

 

Unterstützende/ bauliche Maßnahmen:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sind im Haushalt des Fachbereichs Grün- und Verkehrsflächen (47) für 2013 und die Folgejahre erstmalig Mittel für die Umsetzung der Schulwegsicherungsmnahmen in Höhe von 50.000 EUR eingestellt. Die nachfolgenden langfristigen Maßnahmen des Schulwegsicherungskonzeptes wurden bisher oder werden in 2013 umgesetzt.

 

Schule

Maßnahme

Neue Grundschule Marquardt

 

Bau einer Querungshilfe

Befestigung einer Aufstellfläche (Inselspitze auspflastern) und Verkehrswächter aufdübeln und markieren

Karl-Foerster-Schule (25/26)

Bau einer Gehwegvorstreckung als Querungshilfe Schule / Sportplatz

Kenntlichmachung der Querungsstelle: Verkehrswächter aufdübeln und markieren

Gerhart-Hauptmann-Grundschule (12)

Neubau einer Gehwegvorstreckung mit Umpflastern und einer Bordabsenkung auf beiden Seiten

 

Die Festlegung der zu realisierenden Maßnahmenr 2014 erfolgt wie in 2013 durch den Bereich Bildung in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Schulwegsicherheit. Die Festlegung ist noch nicht erfolgt und richtet sich dann nach der aktuellen Dringlichkeitsbewertung.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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