Antrag - 13/SVV/0680

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlungge beschließen:

 

In Auswertung des Ergebnisses der Bürgerbefragung nach Beschluss 12/SVV/0726 und in Korrektur des damaligen Beschlusses wird die Grenze von 66% erforderlicher Zustimmung aufgehoben und neu beschlossen, dass alle die Straßen in der gebührenpflichtigen Straßenreinigung verbleiben, bei denen sich mehr als die Hälfte aller Anlieger nach Frontmetermaßstab für den Verbleib in der städtischen Reinigung ausgesprochen haben, das heißt alle Straßen mit mehr als 50% Zustimmung der Anlieger.

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Erläuterung

Begründung:

r die Bestätigung des Vorhabens Landtagsneubau in Form des Stadtschlosses genügte die Zustimmung einer relativen Mehrheit von 43% der Potsdamer, die an der Befragung teilgenommen haben. Bei allen sonstigen Anwohnerbeteiligungen genügte bisher die einfache Mehrheit der Anlieger für die Bestätigung einer Baumaßnahme. Es ist nicht schlüssig begründet, warum für die Beibehaltung einer zumeist mehr als 10 Jahre erfolgreich praktizierten Straßenreinigung in den betreffenden Straßen eine Zustimmung von mehr als 66% nötig sein soll. Es entstünde die absurde Situation, dass gegen den in freier demokratischer Entscheidung erklärten Willen der Mehrheit der Wunsch einer Minderheit nach Selbstreinigung durchgesetzt würde. Damit wäre auch eine hinreichende Sicherstellung der Sauberkeit in den Straßen nicht mehr gewährleistet. Sanktionsmöglichkeiten gegen nicht erfolgte Reinigung sind nahezu nicht vollstreckbar, weil sie sich nicht persönlich zuordnen lassen. Im Übrigen funktionieren die Tourenpläne der STEP seit Jahren gut. Eine Zerstückelung durch Herausnahme wichtiger Straßen wie beispielsweise im Wohngebiet Altes Rad von Eiche macht die städtische Reinigung eher ineffizient und verteuert sie. Eine einheitliche flächenhafte Behandlung ist effektiver und gerechter. Der demokratisch festgestellte Mehrheitswille der Anlieger soll darum zur Beibehaltung der Reinigung bei mehr als 50% Zustimmung der Anlieger führen.

 

 

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