Beschlussvorlage - 13/SVV/0760

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 35 “Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, 58 und 59“ ist gemäß § 2 BauGB BauGB entsprechend der Darstellung in den Anlagen 1 und 2 aufzustellen.
  2. Das in Anlage 3 dargestellte Bebauungskonzept soll die Ausgangsbasis für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens werden (Anlage 3).
  3. Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 “Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, 58 und 59“ erst im weiteren Aufstellungsverfahren bestimmt werden.
  4. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (Anlage 4). Die Einleitung des Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

 

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, für einen Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 88 „dflanke Park Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße“, die Grundstücke Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, 58 und 59, ein Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren aufzustellen. Nähere Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung sowie zu den Planungszielen und zum Planverfahren ergeben sich aus den Anlagen 1, 2 und 3 zu dieser Beschlussvorlage.

 

 

Hinweise zur Gliederung der Beschlussvorlage

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den beteiligten Fachausschüssen vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:

 

Anlage 1:              Aufstellungsbeschluss              2 Seiten

Anlage 2:               Übersichtskarte mit der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs              1 Seite

Anlage 3              Bebauungskonzept              3 Seiten

Anlage 4              Verfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter              1 Seite

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Planungs- bzw. Verfahrenskosten

Mit der Einleitung des Planänderungsverfahrens sind externe Planungskosten zu erwarten, die durch einen Dritten übernommen werden, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.

 

r die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen werden mit ca. 20.000,00 geschätzt und sollen durch einen Dritten übernommen werden. Aufwand und Ertrag werden voraussichtlich in den Jahren 2014 bis 2016 oder später anfallen.

 

Realisierungskosten und mögliche Folgekosten

Angaben zur weiteren zeitlichen Abwicklung und Umsetzung des Planverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung hierzu möglich ist. Mit der Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor 2016 zu rechnen.

 

Genauere Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen.

 

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Anlagen

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