Beschlussvorlage - 02/SVV/0432

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.

In Aktualisierung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung über die Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) wird für die Jahre 2002/ 2003 die in Anlage 1 A dargestellte Prioriätenliste beschlossen.

Dabei gilt die Prioritätenfestlegung zum Bebauungsplan Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt" vorbehaltlich der Bereitstellung einer externen Finanzierung. 

 

2.        

Für die folgenden Planverfahren werden die Aufstellungsbeschlüsse aufgehoben:

 

- Bebauungsplan Nr. 17 „Am Bahnhof Griebnitzsee" (Aufstellungsbeschluss vom 06.11.1991)

- Bebauungsplan Nr. 33 „Kindertagesstätte Ziolkowskistraße" (Aufstellungsbeschluss vom 07.09.1994) Bebauungsplan Nr. 56 „Öffentlicher - Kinderspielplatz Nansenstraße/ Meistersingerstraße (Aufstellungsbeschluss vom 07.06.1995)

- Bebauungsplan Nr. 58 „Öffentlicher Kinderspielplatz An den Windmühlen" (Aufstellungsbeschluss vom 07.06.1995) Bebauungsplan Nr. 61 - „Kinderspielplatz Kantstraße" (Aufstellungsbeschluss vom 01.11.1993)

- Bebauungsplan Nr. 62 „Kinderspielplatz Donarstraße (Aufstellungsbeschluss vom 01.11.1995)

- Bebauungsplan Nr. 82 „Neuendorfer Anger" (Aufstellungsbeschluss vom 17.09.1998) 

 

           

 

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Erläuterung

siehe Anlage 1 B

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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Anlagen

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