Antrag - 13/SVV/0803

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den umliegenden Gemeinden von Potsdam über die eine Investitionskostenpauschale für die künftige Festsetzung der Schulkostenbeiträge zu verhandeln

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Laut dem neuen Schulentwicklungsplan der Stadt benötigt die Stadt in den kommenden acht Jahren mindestens 160 Millionen Euro, um ausreichend Schulen anbieten zu können. Der Bevölkerungszuwachs zwingt Potsdam zu diesen enormen Investitionen im Schulbereich.

Potsdam nimmt als Oberzentrum auch eine hohe Zahl von Schulpendlern aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark auf.

 

Im Land  Schleswig-Holstein wurde durch das Haushaltsbegleitgesetz vom 23. Januar 2013 die Investitionskostenpauschale wieder eingeführt. Nach § 111 Abs. 1 Satz 4 SchulG ist ab dem Jahr 2013 somit wieder ein pauschaler Investitionskostenanteil in Höhe von 250,- je Schülerin und je Schüler für die Ermittlung der Schulkostenbeiträge berücksichtigt.

 

Eine Einführung der Investitionskostenpauschalerde dazu beitragen, dass ein fairer Ausgleich zwischen den Schulträgern und den Wohnsitzgemeinden gelingt.

 

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