Antrag - 13/SVV/0648

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Beschlussvorschlag

Die SVV möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Ortsbeiräten für diejenigen bebauten Bereiche der Ortsteile,

  • die im Außenbereich liegen und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist,
  • die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt und
  • im FNP nicht als Baufläche dargestellt sind,

Aufstellungsbeschlüsse für Außenbereichssatzungen vorzubereiten. Diese Satzungen sollen dem Ziel dienen, in diesen Bereichen bestehende Ortsstrukturen zu erhalten und behutsam weiterzuentwickeln.

 

Der Oberbürgermeister wird insbesondere beauftragt, sich vorab mit den Ortsbeiräten ins Benehmen zu setzen, so dass nur für die relevanten Bereiche Außenbereichssatzungen erarbeitet werden, die nach dem Willen der Ortsbeiräte eine über die Bestandssicherung hinausgehende Weiterentwicklung erfahren sollen.

 

Über den Fortgang ist einmal im Quartal im Ausschussr Stadtentwicklung und Bauen und im Hauptausschuss zu berichten. Nach den Abstimmungen zwischen Oberbürgermeister und den Ortsbeiräten ist der Stadtverordnetenversammlung im Januar 2014 ein Termin für die Einbringung entsprechender Aufstellungsbeschlüsse vorzulegen.

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Erläuterung

Begründung:

Auch angesichts des aktuellen Wohnraumbedarfs der Stadt Potsdam erscheint die Änderung der bisherigen Auffassung geboten, die Bereiche der Ortsteile, die außerhalb des regulären Bebauungszusammenhangs liegen, von jeder weiteren Entwicklung abzukoppeln.

So ist es nicht mehr angemessen, in den ndlichen Ortsteilen mangels erweiterter Umbau- und Nutzungsmöglichkeiten vorhandener Gebäude dem Verfall historischer Bausubstanz Vorschub zu leisten.

Die Satzung ist ein geeignetes Instrument, vorhandene Siedlungsstrukturen in den Ortsteilen außerhalb des Bebauungszusammenhangs (hier vor allem die historisch gewachsenen Bereiche) zu stabilisieren. Ziel der Außenbereichssatzungen soll es sein, vorhandene Baustrukturen der Dörfer oder Streu-und Splittersiedlungen zu erhalten, und die weitere Nutzung bzw. Umnutzung vorhandener Gebäude vor allem zu Wohnzwecken zu erleichtern und Lückenschließungen zu ermöglichen.

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