Beschlussvorlage - 14/SVV/0023

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Jugendhilfeplan der Landeshauptstadt Potsdam 2014 bis 2018

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Die Arbeit der Potsdamer Jugendhilfe erfolgt auf der Grundlage des SGB VIII sowie dessen Ausführungsgesetze, städtischer fachübergreifender sowie jugendhilferelevanter Konzepte und Leitlinien.

 

Gemessen am letzten Jugendhilfeplan für den Zeitraum von 2009 bis 2013 hat sich sowohl in der Bevölkerungsstruktur als auch bei den zentralen Herausforderungen einiges geändert. Diese neuen quantitativen Grundlagen machen es ebenso wie neue Qualitäten in der Jugendhilfearbeit erforderlich, die Gesamtstrategie aktuell neu festzuschreiben.

 

Um die jeweilige Situation in den Regionen mit der gesamten Jugendhilfelandschaft zu analysieren und die Umsetzung des aktuellen Planes zu diskutieren fanden im Herbst 2012 und Anfang 2013 drei Regionalkonferenzen der Jugendhilfe statt. Die quantitativen und qualitativen Situationsdarstellungen sowie die Ergebnisse der Diskussionen dieser Jugendhilfekonferenzen fließen in den Jugendhilfeplan 2014 bis 2018 ein.

 

Um die umfangreichen statistischen Grundlagen und auch die Angebotspalette der Jugendhilfe öffentlichkeitswirksam darzustellen ohne den eigentlich Plan zu überfrachten, sind zusätzlich zwei Anlagemodule entstanden. In der Anlage A sind sowohl Statistiken des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie als auch anderen Fachbereichen der Stadtverwaltung, die eine Relevanz für die Zielgruppen haben, integriert worden. In der Anlage B sind Angebote, die in freier Trägerschaft betrieben werden, auf je einem Datenblatt dargestellt.

 

r die konkretere inhaltliche Vorbereitung des Planentwurfes wurden zwei Workshops mit den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII durchgeführt, denen sich Vertreter_innen des öffentlichen und der freien Träger über die Herausforderungen und Zielhandlungsfelder abstimmten. Trägerinterne Beratungen, Abstimmungen mit angrenzenden Bereichen und auch Workshops des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie unterstützen darüber hinaus die inhaltliche Aufbereitung des Jugendhilfeplanes. Für die Koordinierung des Prozesses der Planerstellung und die Endredaktion beriet regelmäßig die  Planungsgruppe der Jugendhilfe. Das Beratungsunternehmen KORUS begleitete und moderierte den Gesamtprozess.

 

Die Konkretisierung der Maßnahmen mit der Festlegung von Prioritäten, Daten und Verantwortlichkeiten wird in einem zweiten Schritt ab 2014 durch die jährliche Operationalisierung der Ziele in der Planungsgruppe erfolgen. Mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII und davon ausgehend der gesamten Trägerschaft werden wir in einem abgestimmten Prozess die Ziele und Maßnahmen umsetzen.

 

Die sich daraus ableitenden finanziellen Auswirkungen werden mit der Haushaltsplanung - unter  Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung - des Geschäftsbereiches Soziales, Jugend und Gesundheit, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie angemeldet.

 

Anlagen:              Jugendhilfeplan der Landeshauptstadt Potsdam 2014 bis 2018

                                          Anlage A - Statistik

                                          Anlage B - Angebotsübersicht

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Die sich daraus ableitenden finanziellen Auswirkungen werden mit der Haushaltsplanung - unter  Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung - des Geschäftsbereiches Soziales, Jugend und Gesundheit, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie angemeldet.

 

Derzeit ist eine produkt- und kontenscharfe Zuordnung noch nicht möglich.

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Anlagen

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