Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß Aufgabenstellung aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung DS 09/SVV/1071 ist im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam von der Universität Potsdam, dem Team um Herrn Professor Rode im Zusammenwirken mit dem Fachbereich Bildung und Sport und dem Stadtsportbund Potsdam e. V. die vorliegende Integrierte Sportentwicklungsplanung ISEP- für die Landeshauptstadt Potsdam erarbeitet worden.

 

Der Integrierte Sportentwicklungsplan 2013 bildet die Orientierung für zukünftige Maßnahmen und Zielsetzungen bei der Entwicklung des Sports in der LHP.

 

Der ISEP soll Handlungsempfehlung, Zielorientierung und Handlungsgrundlage für die Arbeit der Verwaltung sein. Damit wird der ISEP zugleich transparente Handlungsrichtung der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) für seine sportpolitischen Partner. Dazu gehören die Vereine und Verbände in der LHP, insbesondere die Institutionen Stadt- und Landessportbund als Sportselbstverwaltungsorganisation sowie die öffentliche Sportverwaltung, das Landesministerium für Bildung, Jugend und Sport.

 

Im Zuge der Erstellung des ISEP bestand zunächst die Aufgabenstellung das Sportverhalten der Potsdamer Bürgerinnen und Bürger zu analysieren, indem u. a. eine statistische signifikante Bürger-, Vereins- und Schulbefragung durchgeführt wurde. Bezogen auf die Sportstättensituation wurde die Bestandserhebung aktualisiert und die jeweiligen Bauzustandsstufen geprüft. In Auswertung und Analyse dieser Erhebungsdaten wurden Handlungsempfehlungen für die zukünftige Sport- und Sportstättenentwicklung erarbeitet. Daran schloss sich eine Plausibilisierung in einer kooperativen Planungsphase an. Es wurden themenbezogene Arbeitsgruppen gebildet, die o.g. Handlungsempfehlungen diskutiert, ergänzt bzw. evaluiert haben. Dazu gehörte z.B. die Leistungssportkonferenz, die Breitensportkonferenz und weitere Expertenrunden zum Schul- und Kitasport sowie zum Thema der Sportanlagen.

 

Die Umsetzung der Maßnahmeempfehlungen aus dem ISEP in den zukünftig anstehenden Entscheidungssituationen wird regelmäßig komplexer Natur sein, so dass Teamarbeit mit diesen Partnern weiterhin angestrebt wird, um  möglichst optimale, sachgerechte Entscheidungen herbeizuführen. Nicht zuletzt kann durch diese auf ca. 15 Jahre ausgerichtet Planungszeit der ISEP dem Bund und dem Land eine umfassend angelegte, aussagefähige und verlässliche Grundlage für ihre Förderpolitik gegenüber der LHP an die Hand gegeben werden. So bedarf es dringend weiterer Finanzmittel, um Sportanlagen in der LHP in quantitativer und qualitativer Hinsicht sportbedarfsgerecht vorhalten und betreiben zu können.

 

Besondere Beachtung wird in Zukunft die Qualität und Quantität an Sportanlagen in der LHP einnehmen. Im Rahmen der AG Sportstätten sind Kriterien entwickelt worden, aus denen Prioritätenlisten erarbeitet wurden.

 

Die ermittelten Sanierungs- und Neubaubedarfe haben zu den Bedarfen des Schulentwicklungsplanes eine relativ große gemeinsame Schnittmenge. Die mit der Schulentwicklungsplanung (SEP) vorgesehenen Sanierungs- bzw. Neubauvorhaben sind der Anlage 1 bzw. die bisherigen Investitionen im Zeitraum 2000 bis 2012 der Anlage 2 beigefügt. Durch die besondere Verantwortung der Stadt als Schulträger gemäß Brandenburgischen Schulgesetz ergibt sich für die im ISEP und SEP gleichermaßen enthaltenen Bedarfe eine vorrangige bzw. höhere Priorität. Die im Schulentwicklungsplan enthaltenden Investitionsvorhaben für den Schulsport reduzieren im Zeitraum ihrer dort vorgesehenen Umsetzung im Ergebnis die im ISEP dargestellten Bedarfe. In den entsprechenden Kapiteln wird konkret auf die bisher erfolgten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen und die zukünftig in der Schulentwicklungsplanung vorgesehenen Maßnahmen eingegangen.

 

Ebenfalls sind z.B. aus der Beteiligung der Schulen und der Jugendeinrichtungen (Schulsport / Kitasport) Empfehlungen erarbeitet worden.

 

Die Gesamtdarstellung der aus der Datenerhebung, Befragung und Analyse gewonnenen Erkenntnisse und daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen können dem Kapitel E.2 der ISEP entnommen werden.

 

Zukünftig soll im Rahmen des jährlichen Sportförderberichtes zum Fortgang berichtet werden.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Die Integrierte Sportentwicklungsplanung ISEP- enthält selbst keine Festlegungen für konkrete Maßnahmen und Investitionen im Einzelfall, so dass mit der Vorlage über den ISEP keine finanziellen Auswirkungen unmittelbar verbunden sind. Aus gleichem Grund kann mit dem ISEP kein konkreter Finanzierungsplan verbunden werden. Denn das Planwerk setzt lediglich sportlich fundierte Akzente für zukünftige Entscheidungen, die dann aus ihrer besonderen Situation heraus (Bedarf, Umfang des Bedarfes, Alternativen etc.) die betreffenden finanziellen Konsequenzen ausweisen werden.

 

Die benannten Investitionserfordernisse stehen im Spannungsverhältnis zu vielen anderen notwendigen Investitionen einer wachsenden Stadt. Ferner werden z. Z. noch unbekannte Bedarfe für die Sanierung der Leichtathletik- und Schwimmhalle am Luftschiffhafen zu berücksichtigen sein. Dadurch wird der Prioritätensetzung von Investitionen in der LHP zukünftig eine herausragende Bedeutung zukommen. Bei sinkenden Investitionsmöglichkeiten der LHP selbst, ist die Umsetzung von den benannten Maßnahmen im großen Maße auch davon abhängig, in wie weit eine Beteiligung Dritter bzw. die Bereitstellung von Fördermitteln erfolgen kann. Nach derzeitigem Stand wird die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen aus dem ISEP prioritär im Zuge der Sicherstellung des Schulsportes erfolgen. So sind in Umsetzung des Schulentwicklungsplanes im Zeitraum von 2014 bis 2021 Investitionen in Schulsportanlagen in Höhe von ca. 65 Mio. EUR vorgesehen (siehe Anlage 1).

 

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Anlagen

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