Antrag - 14/SVV/0045

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§21 Abs. 2 Hauptsatzung wird dahingehend geändert, dass r den mit der landesweiten Kommunalwahlwahl am 25.05.2014 zu wählenden Ortsbeirat Golm eine Zahl von 7 Mitgliedern festgesetzt wird.

 

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Erläuterung

Begründung:

Die bisher festgesetzte Zahl der Mitglieder der Ortsbeiräte beruht auf dem rechtlichen Rahmen zum Zeitpunkt der Gemeindeneugliederung. Hiernach war die Zahl der Mitglieder der Ortsbeiräte gestaffelt nach Einwohnerzahl festzusetzen. Nur bei einer Zahl von über 2.500 Einwohner konnten „größere“ Ortsbeiräte (> 5 Mitglieder) festgesetzt werden.

Da Golm zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gemeindeneugliederung unter 2.500 Einwohner hatte, konnte für den Ortsbeirat Golm hiernach nur eine Zahl von 5 Mitgliedern festgesetzt werden.

Die Einwohnerzahl des Ortsteiles Golm (jetzt rd. 2.7000 Einwohner) wird im Laufe der nächsten Wahlperiode erheblich wachsen, so dass zur Gewährleistung einer äquivalenten örtlichen Vertretung eine Anpassung der Zahl der Mitglieder des Ortsbeirates geboten ist. Eine Anpassung der Zahl der Mitglieder des Ortsbeirates Golm ist aber auch in Hinsicht dessen berechtigt, dass mit einer solchen Anpassung vorhandene Disparitäten im Vergleich zu anderen Ortsbeiräten bereinigt werden - so verfügen Marquardt und Neu-Fahrland bei einer annähernd hälftigen Einwohnerzahl im Vergleich zu Golm ebenso über Ortsbeiräte mit 5 Mitgliedern.

 

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