Beschlussvorlage - 14/SVV/0164

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung  möge beschließen:

1.              Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 107 „Kaserne Krampnitz“ wird aufgehoben (gemäß Anlage 2).

2.              Der Bebauungsplan Nr. 141Entwicklungsbereich Krampnitz“  ist für den Bereich der Satzung über den Entwicklungsbereich „Krampnitz“ nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlage 3 und 4).

3.              Der Bebauungsplan Nr. 141 „Entwicklungsbereich Krampnitz“  soll schrittweise in Abhängigkeit der geplanten Umsetzungsschritte im Entwicklungsbereich „Krampnitz“ in mehrere eigenständige Teil-Bebauungspläne aufgegliedert werden (gemäß Anlage 5).

4.              Der Bebauungsplan Nr. 141-1 „Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Süd“ ist nach
§ 2 Abs. 1 BauGB vorgezogen aufzustellen (gemäß Anlage 6 und 7).

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Nach der Bekanntmachung der Satzung über die Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches besteht das Erfordernis den Bebauungsplan Nr. 107 „Kaserne Krampnitz“  aufzuheben, da die alten Planungsziele des B-Plans nicht mehr weiterverfolgt werden sollen.

Vielmehr soll für den Entwicklungsbereich der Bebauungsplan Nr. 141  „Entwicklungsbereich Krampnitz“ mit einem entsprechend größeren Geltungsbereich neu aufgestellt und für einen ersten zentralen Teilbereich ein Teil-Bebauungsplan erarbeitet werden. 

Grundlage für die Erarbeitung des neuen Gesamt-Bebauungsplanes und des ersten Teil-B-Plans bildet der städtebauliche Rahmenplan des Büros Becher / Rottkamp, der Teil der Vorbereitenden Untersuchung zum Entwicklungsbereich war und den aktuellen Stand der Entwicklungsziele verdeutlicht.

here Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu den vier Teilbeschlüssen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Siehe Anlage 2 „Darstellung der finanziellen Auswirkungen der Beschlussvorlage“.

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Anlagen

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