Antrag - 01/SVV/0249/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die im Unterabschnitt 34000 (Förderung Freier Träger) unter der Haushaltsstelle 71705 (Sicherung Chorsinfonik/Kirchenmusik) in den Haushalt 2001 der Landeshauptstadt Potsdam eingestellten Fördersumme in Höhe von 183.000 DM ist nach Maßgabe der zwischen Kulturamt und Freien Trägern erreichten Übereinkunft und nach Qualität der entsprechenden Projekte zu bewilligen - jedoch ohne dass einschränkende Auflagen / Bedingungen zur künstlerischen Zusammenarbeit erteilt werden.

 

2. Sollten Auflagen des Landes - bezogen auf den Anteil von 55.000 DM durch Zuweisung gemäß GFG - dieser Verfahrensweise entgegenstehen, gilt Punkt 1. zunächst nur für den städtischen Anteil in Höhe von 128.000 DM.

 

3. Sollte Punkt 2. eintreten, wird der Oberbürgermeister beauftragt, im Kontakt mit der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu klären, ob das Land gegebenenfalls bereit ist, auf solche einschränkenden Auflagen zu verzichten. Über das Ergebnis ist die Stadtverordnetenversammlung vor der Sommerpause zu informieren.

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Erläuterung

Während im sozialen Bereich - z.B. bei Kindergärten - nach 1989 rasch eine Gleichstellung der verschiedenen Freien Träger, darunter auch kirchlicher, umgesetzt wurde, war das Erreichen entsprechender Gleichbehandlung in der Potsdamer Musikkultur z.T. ein vergleichsweise langwieriger Prozess. Das war insofern schwer zu verstehen, als die beiden großen kirchlichen bzw. kirchennahen Chöre - ob nun zur DDR-Zeit staatlicherseits anerkannt oder nicht - seit mehreren Jahrzehnten in Profil und Qualität einen unbestrittenen und wesentlichen Beitrag zum Potsdamer Musikleben leisten.

 

Konnten einerseits in den zurückliegenden 10 Jahren eine anerkannte Zahl von Projekten der Kirchenmusik sowohl durch das Kulturamt der Stadt Potsdam wie auch durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg gefördert werden, so wurde andererseits erst im Jahr 2000 auf Vorschlag der Verwaltung die Haushaltsstelle "Sicherung Chorsinfonik / Kirchenmusik" eingerichtet, zu der Potsdamer Chöre geleichberechtigt, d.h. unabhängig von ihrer Trägerschaft, Förderanträge nach Maßgabe der Qualität der jeweiligen Projekte stellen können. Dieser Umstand wurde von Vertretern der Potsdamer Kirchen außerordentlich begrüßt und als Zeichen der lange eingeforderten Gleichbehandlung gewertet. Spürbar hat sich seitdem das Verhältnis zwischen den verschiedenen Chören entspannt, was sich letztlich auch darin zeigt, dass einvernehmlich zwischen Chören und Kulturamt ein Verfahren zur Behandlung der entsprechenden Förderanträge gefunden wurde.

 

Unerwarteter - und unverstädlicherweise ist jetzt ein Problem dadurch aufgetreten, dass vom Kulturamt angekündigt wurde, die in Aussicht gestellten Bewilligungsbescheide würden die Auflage enthalten, dass Fördermittel der Stadt und des Landes aus der genannten Haushaltsstelle nur zum Engagement derjenigen Ensemble eingesetzt werden dürften, die als Anbieter in Anlage 1 zum "Vertrag über die gemeinsame Einrichtung und Finanzierung eines Theater- und Konzertverbundes" genannt sind. Diese Ankündigung dieser Einschränkung hat bereits zu hinreichend tiefen Irritationen geführt, welche die oben beschriebene positive Resonanz auf die Einrichtung der Haushaltsstelle "Sicherung Chorsinfonik/Kirchenmusik" in Frage stellen. Abgesehen davon, dass die entsprechende  Haushaltsstelle in diesem Fall dann "Sicherung der Finanzierung der im Theaterverbund aufgenommenen Ensemble" heißen sollte, wäre es ein absolutes Novum in der Potsdamer Kulturförderung seit 1989, dass die Bewilligung von Fördergeldern an Freie Träger an die künstlerische Zusammenarbeit mit bestimmten......

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