Antrag - 14/SVV/0035

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und von Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Landeshauptstadt Potsdam (Straßenausbaubeitragssatzung) zu überarbeiten.

 

Diese Beiträge werden dafür erhoben, dass den Beitragspflichtigen durch diese Baumaßnahmen wirtschaftliche Vorteile entstehen.

 

Die überarbeitete Satzung soll insbesondere berücksichtigen, dass Straßen und Radwege entlang von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken nicht oder nur im geringen Umfang den wirtschaftlichen Vorteil von der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen und Anlagen haben, wie er in §1 Beitragstatbestand der Satzung als Grundlage für die Erhebung der Beiträge benannt ist.

 

Der Satzungsentwurf ist der Stadtverordnetenversammlung im September 2014 vorzulegen.

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Erläuterung

Begründung:

Es kann nicht im Sinne einer Entwicklung des ländlichen Raums der LHP sein, wenn durch Straßenausbau- und Sanierungsmaßnahmen die wirtschaftliche Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe gefährdet wird. Der wirtschaftliche  Vorteil eines neuen Radweges oder einer sanierten  Straße entlang eines landwirtschaftlich genutzten Grundstückes welches nicht bebaut werden darf, findet in der derzeitigen Satzung nur ungenügende Berücksichtigung.

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