Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0241
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Bericht zum Kuratorium Stiftung Garnisonkirche
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kommunikation, Wirtschaft und Beteiligung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Kommunikation, Wirtschaft und Beteiligung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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02.04.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnis
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09.04.2014
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
2. Bericht zur Tätigkeit des Oberbürgermeisters im Kuratorium der Stiftung Garnisonkirche
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 7. Mai 2008 den Beitritt der Landeshauptstadt Potsdam zur Stiftung Garnisonkirche Potsdam beschlossen. Dazu wurden Vermögenswerte – vor allem Grundstücke zum Wiederaufbau der Kirche – von der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) direkt und vom Sanierungsträger Potsdam (STP) in das Stiftungsvermögen eingebracht. Außerdem wurde ein Vertreter der Landeshauptstadt in das Kuratorium der Stiftung entsandt. Vertreter im Kuratorium ist seitdem der Oberbürgermeister.
Zusätzlich beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 7. Mai 2008, dass
1. über die Grundstücksübertragungen hinaus eine finanzielle Beteiligung ausgeschlossen wird,
2. die Stadtverordnetenversammlung sich eine gesonderte Beschlussfassung über den Wiederaufbau des Kirchenschiffes vorbehält,
3. der Wiederaufbau mit einem Konzept einer aktiven Friedens- und Versöhnungsarbeit in Gemeinschaft mit der weltweiten Nagelkreuzbewegung zu verbinden ist,
4. das Gedenken an die Opfer des 20. Juli 1944 mit dem Gedenken an den von Potsdam ausgehenden Widerstand gegen die NS-Diktatur verbunden werden soll und
5. der mit dem Bau verbundende Eingriff in den Straßenraum möglichst gering und begrenzt werden soll.
Grundstücksübertragungen und finanzielle Beteiligung
Zu den erfolgten Grundstücksübertragungen wird auf die Ausführungen in der Mitteilungsvorlage 12/SVV/0174 verwiesen.
Eine finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam am Wiederaufbau der Kirche bleibt weiterhin gemäß dem oben genannten Beschluss ausgeschlossen. Ein entsprechender Bürgervorschlag beim Bürgerhaushalt 2013/14 erhielt bei der Votierung von den Potsdamerinnen und Potsdamern die meisten Stimmen und wurde auf Platz 1 der TOP-20-Liste aufgenommen. Der Vorschlag wurde am 7. November 2012 der Stadtverordnetenversammlung übergeben und am 08.05.2013 abschließend zur Kenntnis genommen. Die Stadtverwaltung gab zu diesem Bürgervorschlag folgende Einschätzung ab:
„Der geplante Wiederaufbau der Garnisonkirche als Denkmal- und Erinnerungsort von nationaler und europäischer Bedeutung wird nicht aus städtischen Geldern finanziert. Die Wiedergewinnung der Garnisonkirche als offene Stadtkirche entsprechend dem Konzept der evangelischen Kirche ist Ziel der gemeinnützigen „Stiftung Garnisonkirche Potsdam“. Die Beschaffung der erforderlichen Finanzmittel für Wiederaufbau, Erhaltung und Nutzung der Garnisonkirche erfolgt durch die „Fördergesellschaft Garnisonkirche Potsdam“, die eng mit der „Stiftung Garnisonkirche Potsdam“ zusammenarbeitet.“
2013 erwarb die Stiftung Garnisonkirche gegen Kaufpreis einen Streifen von ca. drei Metern um das Baufeld der Garnisonkirche herum von der Landeshauptstadt, um alle notwendigen baulichen Anlagen auf eigenem Boden erstellen zu können. Der Verkauf an die Stiftung wurde dem Hauptausschuss zuvor zur Kenntnis gegeben. Die Kaufsumme kam dem Finanzhaushalt der Landeshauptstadt zugute.
Sitzungen des Kuratoriums
Das Kuratorium der Stiftung Garnisonkirche hat seit März 2012 insgesamt vier Sitzungen abgehalten.
In der achten Sitzung des Kuratoriums am 24.09.2012 wurde der Entwurf der Kapelle diskutiert und über den einzureichenden Bauantrag beschlossen. Außerdem wurden die Wirtschaftspläne 2012 und 2013 sowie über die Beauftragung der Prüfung der Jahresabschlüsse 2009 bis 2011 beschlossen.
In der neunten Sitzung am 12.04.2013 stellte sich die neue Pressesprecherin der Stiftung und der Fördergesellschaft vor, wurde über die Bauplanung gesprochen und über ein Forschungsprojekt zum „Kirchlichen Leben an der Garnisonkirche“. Außerdem wurden die Ergebnisse der Prüfungen der Jahresabschlüsse der Stiftung 2009 bis 2011 vorgestellt.
In der zehnten Sitzung am 30.07.2013 wurde über die Aktivitäten in der Kapelle berichtet. Es wurde ein neues Forschungsprojekt beschlossen und ein neuer Entwurf für die Kapelle im Sockel des Turms der Garnisonkirche befürwortet. Außerdem wurde eine Finanzbedarfs- und Zeitplanung für den Bau des Kirchenturms besprochen.
In der elften Sitzung des Kuratoriums am 20.01.2014 wurden Änderungen der Satzung beschlossen (mögliche Vergrößerung des Kuratoriums auf 15 Mitglieder, Wegfall der Altersbegrenzung, Möglichkeit der Kooptierung von Kuratoriumsmitgliedern, mögliche Vorstandsvergrößerung auf drei Personen). Das Kuratorium besprach ein Konzept für die Einwerbung von Spenden, Bilanz und Rechnung des Jahres 2012 und Wirtschaftsplan des Jahres 2014.
Wiederaufbau des Gebäudes
Die Stiftung Garnisonkirche Potsdam hat am 15.11.2012 den Bauantrag für den Garnisonkirchenturm eingereicht. Die Baugenehmigung wurde am 29.07.2013 erteilt, da dem Bauvorhaben keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Gegen einige Nebenbestimmungen der Baugenehmigung hat die Stiftung Widerspruch eingelegt. Ein Widerspruchsbescheid erging am 21.11.2013. Gegen diesen Bescheid hat die Stiftung Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt. Das Verfahren ruht, da eine Lösung im Verhandlungsweg angestrebt wird.
Am 29.10.2013 hat die Stiftung einen 1. Nachtrag zum Bauantrag eingereicht, um den neuen Entwurf für die Kapelle im Sockel des Garnisonkirchenturms umsetzen zu können (siehe Kuratoriumssitzung vom 30.07.2013).
Mit Mitteln des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (Denkmalschutz-Sonderprogramm IV), die der Haushaltsausschuss des Bundestages im Juni 2013 genehmigte, erstellt die Stiftung Teile der Ausführungsplanung.
Am 12.08.2013 kündigte Kulturstaatsminister Bernd Neumann an, dass im Regierungsentwurf für die Haushaltsplanung des Bundes 2014 und 2015 jeweils 6 Mio. € für den Wiederaufbau der Garnisonkirche überjährig verwendbar bereitgestellt sind. Der Bundestag hat die Beratungen zum Bundeshaushalt 2014 aufgrund von Zeitverzögerungen durch die Bundestagswahl noch nicht abgeschlossen.
Zu den Themen Nutzungskonzept und Nagelkreuzbewegung wird auf die Ausführungen der DS 12/SVV/0174 verwiesen. Im Berichtszeitraum haben sich keine Änderungen ergeben. Zum 01.04.2014 wird die auf zunächst sechs Jahre befristete landeskirchliche Pfarrstelle an der Garnisonkirche mit Frau Pfarrerin Radeke-Engst besetzt. Durch den neuen Entwurf der Kapelle im Sockel des Turms der Garnisonkirche entsteht ein neues Zwischengeschoss, welches eine Ausstellung im Turm aufnehmen kann. Für solch eine Ausstellung will die Stiftung ein Konzept erarbeiten.
Eingriff in den Straßenraum
Gemäß den in der Mitteilungsvorlage 12/SVV/0174 genannten Beschlüssen zur Behebung der erheblichen Mängel in der Funktionalität des zentralen Stadtraums der Potsdamer Mitte wurde im vergangenen Jahr der 4. BA der Gesamtmaßnahme Neuordnung des Verkehrs umgesetzt, mit dem der öffentliche Straßenraum der Breiten Straße zwischen Schlossstraße und Dortustraße für Fußgänger und Radfahrer durch Neuordnung der Verkehrsflächen und Neupflanzung von Bäumen erheblich aufgewertet wurde.
Die Bauarbeiten fanden vom März 2013 bis März 2014 statt. Die Baumaßnahme ist inzwischen abgeschlossen.