Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0300

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Im Teilhabeplan der Landeshauptstadt Potsdam (DS 12/SVV/0903) wird unter 4.2.3. der „Aufbau einer Managementstelle zur Koordinierung und Bereitstellung von Informationen zum Wohnungsbestand in Potsdam und zur bedarfsorientierten Vermittlung von vorhandenem Wohnraum“ vorgeschlagen. Ziel ist eine bedarfsorientierte Vermittlung von vorhandenem Wohnraum in Potsdam. Als zuständige Stelle in der Stadtverwaltung wird hierfür der Bereich Wohnen genannt.

 

Zum Stand der Umsetzung wird Folgendes mitgeteilt:

 

Das im Dezember 2013 gegründete Inklusionsgremium arbeitet derzeit unter Mitwirkung der zuständigen Stellen in der Verwaltung an der schrittweisen Umsetzung der im Teilhabeplan aufgeführten Maßnahmen. Das Gremium wird im April 2014 über die dann vorliegenden Zuarbeiten aus der Verwaltung beraten und nach eigener Bewertung zu einer Prioritätenliste zusammenfassen. Erst danach sind Aussagen zum weiteren Vorgehen auch in Bezug auf die in Rede stehende Maßnahme möglich (siehe hierzu auch die Niederschrift der 53. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 25.2.2014 unter 4.1.: Umsetzung Teilhabeplan; Vorlage 13/SVV/0756 vom 14.11.2013).

 

Unabhängig vom Ergebnis der Prüfung stehen allen Potsdamerinnen und Potsdamern die bereits bestehenden Angebote im Bereich Wohnen zur Unterstützung von Wohnungssuchenden zur Verfügung. Zu den Aufgaben der dort angesiedelten Arbeitsgruppe Wohnungswesen gehört unter anderem die Unterstützung von Wohnungssuchenden mit Behinderung, sofern sie über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Die Arbeitsgruppe verfügt über die notwendigen Informationen, um auch in diesen Fällen bedarfsgerechte Wohnräume zu vermitteln (siehe hierzu auch DS 13/SVV/0593 vom 16.9.2013).

 

Daneben gibt es eine Reihe weiterer Anlaufstellen zur Beratung von Bürgerinnen und Bürgern mit besonderen Bedarfslagen, die auch Informationen zum Thema Wohnen umfassen. Der Pflegestützpunkt der Landeshauptstadt Potsdam bietet Hilfe unter anderem bei der Wohnraumanpassung, bei Behördengängen, Antragstellungen (Pflegestufen, Hilfsmittel, Umbaumaßnahmen) und Heimanträgen. Der Bereich Gesundheitssoziale Dienste ermittelt im Rahmen der Umsetzung des § 71 SGB XII (sog. „Altenhilfeparagraph“) den Bedarf an Beratung und Unterstützung älterer Menschen bei der Beschaffung und Erhaltung von lebenslagengerechtem Wohnraum. Weitere Angebote stehen unter anderem im Bereich Eingliederungshilfen sowie beim Seniorenbüro der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung.

 

Diese Vielfalt an bestehenden Beratungs- und Informationsangeboten sollte in die Prüfung des Maßnahmevorschlags einbezogen werden. Vor diesem Hintergrund erscheint als Alternative zur im Teilhabeplan vorgesehenen Managementstelle auch die Prüfung der Einrichtung einer fachübergreifenden Wohnberatungsstelle ratsam, die die Angebote für verschiedene Bedarfsgruppen verknüpft und darüber hinausgehende Informationen bspw. zu gemeinschaftlichen oder begleiteten Wohnformen bereitstellt.

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Erläuterung

 

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