Antrag - 14/SVV/0177

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit der Vorlage eines Berichtes zu nachfolgenden Punkten:

  1. Zum Ergebnis und zu den Gesamtkosten des Verfahrens zur Ausschreibung der Betreibung der Biosphärenhalle Potsdam.
  2. Auf welche Höhe beliefen sich in den vergangenen Jahren die Kosten zum Betrieb der Biosphäre, die dem Haushalt der Stadt jährlich entstanden sind.
  3. Im Falle einer ergebnislosen Beendigung des Vergabeverfahrens, siehe Punkt 1, ist der SVV zeitnah ein Konzept zur weiteren Nutzung des Grundstückes, bzw. des Gebäudes der Biosphärenhalle Potsdam nach Ablauf der Zweckbindungsfrist laut Zuwendungsbescheiden vorzulegen.
  4. Die mit der Umsetzung eines Nachnutzungskonzeptes verbundenen Kosten und ihre Deckung sind in erster Näherung, genau wie eventuelle Betriebskosten, darzustellen. Das Nachnutzungskonzept soll sowohl Möglichkeiten der Unterbringung von Infrastruktureinrichtungen des Gemeindebedarfs wie auch andere wirtschaftlich sinnvolle Verwertungsalternativen im Sinne einer kommerziellen Vermietung bzw. Nutzung von Flächen oder Gebäudeteilen darstellen und bewerten.

Die Möglichkeit einer kurzfristigen, übergangsweisen, vor Ablauf der Zweckbindungsfrist stattfindenden Verlagerung einer Jugendfreizeiteinrichtung von außerhalb des Entwicklungsbereiches auf möglichst nicht der Zweckbindung unterworfenen Nebenflächen der Biosphärenhalle und die Darstellung der Deckung damit verbundener Kosten soll gleichzeitig untersucht werden. Das Untersuchungsergebnis ist im Rahmen des Berichtes der Ziffer 1, 2 und 3 darzustellen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Entwicklung der Biosphäre ist bis zum jetzigen Zeitpunkt ungeklärt. Ein zukünftiger Betreiber ist nicht in Sicht. Trotz zwischenzeitlicher Bemühungen der Verwaltung ist außer Geldausgaben kein Ergebnis zu erkennen. Für die Biosphärenhalle ist daher rechtzeitig ein Konzept für eine Nutzung nach Beendigung der Zweckbindungsfrist wichtig. Genauso wichtig ist es, über Rechts-und Kostenfolgen nachzudenken und bei vorzeitiger Beendigung der derzeitigen Nutzung vor Ablauf der Zweckbindung ein Konzept zu erarbeiten.

 

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