Antrag - 14/SVV/0370

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob es sich bei der Templiner Straße zwischen Potsdam und der Gemeinde Schwielowsee (OT Caputh) um eine

    1. verkehrswichtige innerörtliche Straße mit Ausnahme von Anlieger- und Erschließungsstraßen,
    2. verkehrswichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Verkehrsnetz,
    3. bzw. eine verkehrswichtige zwischenörtliche Straße,

im Sinne des §3 (1) des Gemeindeverkehrs-, Wohnraum-, Hochschul- und Bildungs- Förderungsgesetz (GWHBFöG) handelt. Im Ergebnis der Prüfung soll der Stadtverordnetenversammlung dargelegt werden, ob eine Förderung der Sanierung der Straße nach dem Gesetz möglich ist.

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Erläuterung

Begründung:

In der Antwort auf die Anfrage 13/SVV/0597 führt die Bauverwaltung aus, das im Jahr 2014 mit den Planungen für die Sanierung der Templiner Straße begonnen wird. Ferner wird erklärt,  dass diese Maßnahme Teil der gekürzten Prioritätenliste Investitionsstau Straßen v. 14.01.2013 ist und mit einem Investitionsbedarf von ca. 2 bis 3 Millionen gerechnet wird. Die Straße ist nicht nur die Anbindung in die Ortslage Caputh und Ferch, sondern darüber hinaus eine durch Touristen und Naherholungssuchende z.B. der Strandbäder Templin, Caputh, Ferch stark frequentierte Verkehrsverbindung. Mit der Prüfung soll geklärt werden, ob die Kosten für die Sanierung der Straße ggf. aus Mitteln des im Beschlusstext benannten Fördergesetzes mitfinanziert werden kann.

Nach §3 (1) des GWBHFöG vom 21. Juni 2012  sind für verkehrswichtige innerörtliche Straßen, verkehrswichtige Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz bzw. verkehrswichtige zwischenörtliche Straßen, die sich in der Baulast von Gemeinden oder Landkreisen befinden, förderfähig.

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