Beschlussvorlage - 14/SVV/0619

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 144 "Dortustraße/Hoffbauerstraße (Stadtkanal)" ist nach § 2 Abs. 1  i.V.m. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung in einem beschleunigten Verfahren aufzustellen (gemäß Anlage 1 bis 2).

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

 

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, für eine Fläche im Bereich Dortustraße/Hoffbauerstraße (Stadtkanal) ein Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan einzuleiten. Nähere Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung sowie zu den Planungszielen und zum Planverfahren ergeben sich aus folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

Anlage 2              Geltungsbereich                                                                                                           (1 Seite)

Anlage 3              Gesamtübersicht Stadtkanal                                                                                                          (1 Seite)

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Planungs- bzw. Verfahrenskosten

 

Mit der Einleitung des Planverfahrens sind keine externen Planungskosten zu erwarten, da das Planungsverfahren verwaltungsintern erarbeitet werden soll.

 

Für die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden.

 

Die im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen sollen, da das Planverfahren im öffentlichen Interesse liegt, ebenfalls nicht einem Dritten übertragen werden. Auch diese Leistungen sollen daher verwaltungsintern erbracht werden.

 

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Anlagen

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